Bundesrechnungshof: Rechtswidrige Verwendung von Steuergeldern – vor allem bei FDP

Ein Bericht des Bundesrechnungshofes für das Jahr 2013 offenbart, dass die FDP nicht nur „rechtswidrig“ Steuergelder einsetze, sondern darüber hinaus Rechnungsunterlagen innerhalb der Aufbewahrungsfrist vernichtete.
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Der Bundesrechnungshof in Bonn.Foto: iStock
Epoch Times5. April 2019

Die den Parteien anvertrauen Steuergelder dürfen nur für Öffentlichkeitsarbeit, etwa durch den Druck von Broschüren oder die Organisation von Pressekonferenzen, eingesetzt werden. Es ist gesetzlich untersagt, die millionenschweren Beträge „rechtswidrig für Parteizwecke“ beispielsweise in Wahlkämpfen einzusetzen.

Der Bundesrechnungshof kontrollierte die Ausgaben der Parteien für das Jahr 2013 und veröffentlichte vor Kurzem die Ergebnisse seiner jahrelangen Untersuchungen. Das Fazit: Alle Parteien, die damals im Bundestag saßen, verwendeten die Mittel rechtswidrig.

Wahlkampagne: FDP verwendete Mittel für Eigenwerbung

Ohne Ausnahme verwendeten alle damaligen Parteien die Steuergelder „rechtswidrig für Parteizwecke“.  Am schlimmsten trieb es die FDP-Fraktion unter Leitung von Rainer Brüderle. SPD und Linke verwendeten die Mittel in „mehreren Fällen“, CDU und Grüne in „einzelnen Fällen“ außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die AfD war zu dieser Zeit noch nicht im Bundestag.

Die FDP führte laut Bericht 2013 bundesweit eine „umfangreiche Bilanzkampagne“ mit Werbespots in Kinos durch und setzte dafür nach Aussagen des Bundesgerichtshofes „in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und rechtswidrig für Parteiaufgaben“ ein. Mit öffentlichen Mitteln finanzierte die FDP auch „zahlreiche Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit Art und Umfang einer Wahlkampagne“ hatten, berichtet der „Spiegel“.

Die Fraktion habe die Grenze der „zulässigen Unterrichtung über ihre parlamentarische Tätigkeit hin zur unzulässigen Parteiwerbung“ überschritten, so die Rechnungsprüfer.

Dabei hatte die Partei, die sich seit der Wahlschlappe 2013 in Liquidation befindet, nicht alle Unterlagen vorgelegt. Entgegen der Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren waren diverse Unterlagen bereits vernichtet worden. Das Fazit der Rechnungsprüfer für die FDP:

Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass viele der nun nicht mehr prüfbaren Vorgänge nicht ordnungsgemäß waren.“

Ob und welche Sanktionen die Parteien nun zu erwarten haben, liegt in den Händen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD).

2013 wurde die FDP-Bundesfraktion aufgrund eines millionenschweren Defizits in den Status „Fraktion in Liquidation“ überführt.  Die Defizite wurden auch nicht ausgeglichen. Rein rechtlich hätte weder die Mutter-Partei noch die aktuelle FDP-Fraktion etwas mit der Fraktion in Liquidation zu tun, so „rbb24“. Die FDP hatte eine politische oder finanzielle Verantwortung für die damalige Situation in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt. (sua)



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