Bundesrechnungshof will Verbot von Autobahn-Privatisierung

In einem bisher unveröffentlichten Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags empfiehlt die Kontrollbehörde, ein generelles Privatisierungsverbot des Autobahnnetzes im Grundgesetz zu verankern.
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AutobahnFoto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times22. April 2017

Die Gegner einer Autobahnprivatisierung bekommen Unterstützung vom Bundesrechnungshof. In einem bisher unveröffentlichten Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags empfiehlt die Kontrollbehörde, ein generelles Privatisierungsverbot des Autobahnnetzes im Grundgesetz zu verankern, berichtet der „Spiegel“.

Dieses Verbot soll auch verhindern, dass die Bundesregierung, wie geplant, Privatinvestoren durch die Hintertür einbeziehen kann.

Nach den bisherigen Plänen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollen zwar die Autobahnen und die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft im Besitz des Bundes bleiben, jedoch gilt das nicht für deren Tochterfirmen.

Außerdem sollen sich Unternehmen über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) am deutschen Autobahnnetz beteiligen. Solche Partnerschaften sollten nach Ansicht des Rechnungshofs die Ausnahme bleiben und auf Strecken von maximal 100 Kilometern beschränkt werden. In der Vergangenheit hat der Rechnungshof bei mehreren ÖPP-Projekten beklagt, dass sie den Steuerzahler mehr kosten als rein staatliche. (dts)



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