Bundesregierung: Ausbildung von Soldaten kein Kriegseintritt

Kommt die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland an Waffensystemen einem direkten Kriegseintritt gleich? Regierungssprecher Hebestreit verweist auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
«Auch die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland an Waffensystemen bedeutet weiterhin keinen direkten Kriegseintritt»: Steffen Hebestreit.
«Auch die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland an Waffensystemen bedeutet weiterhin keinen direkten Kriegseintritt»: Steffen Hebestreit.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times2. Mai 2022

Die Bundesregierung geht weiter davon aus, dass Deutschland mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich betrachtet nicht zur Kriegspartei wird.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dazu sei der Bundesregierung bekannt, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin. Jedem sei klar, dass man sich immer wieder in einer schwierigen Abwägung befinde. Hebestreit: „Unsere Überzeugung ist, dass auch die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland an Waffensystemen weiterhin keinen direkten Kriegseintritt bedeutet.“

Hebestreit reagierte auf eine Frage zu einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland über das Gutachten. Diesem zufolge bestehe Konsens darüber, dass westliche Waffenlieferungen völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt gelten – solange man sich nicht an Kampfhandlungen beteilige.

Völkerrechtler: Einzelfall entscheidend

Das Gutachten stammt bereits vom 16. März und wurde damit zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, bevor die Bundesregierung sich zur Lieferung schwerer Waffen entschlossen hat. Es stellt fest, dass militärische Hilfe für einen angegriffenen Staat erlaubt ist. „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“, stellt das Gutachten fest – und verweist als Quelle dazu nur auf ein Interview mit einem Völkerrechtler, das die „Neue Zürcher Zeitung“ bereits am 13. März veröffentlicht hatte und in dem dieser auch darauf hinweist, dass es auf den konkreten Einzelfall ankomme.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags unterstützen nach eigenen Angaben die Abgeordneten bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Bundestags, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasser.

Die Linken-Parteivorsitzende Janine Wissler warnte am Montag vor einer möglichen Ausweitung des Krieges auf das Nato-Gebiet und verwies auf das Gutachten. „Wir wissen, dass sich Atommächte gegenüberstehen und dass das die Rutschbahn in den Dritten Weltkrieg sein könnte“, sagte Wissler in Berlin. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Ukraine nun doch mit schweren Waffen zu unterstützen, könne dazu führen, dass der Konflikt „gefährlich nah an die Nato-Grenze“ rücke. (dpa/red)



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