Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen Retouren-Vernichtung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung im Handel beschlossen. Künftig sollen Händler eine sogenannte Obhutspflicht für Retouren und nicht verkaufte Neuware haben und weniger Produkte vernichten dürfen.
Titelbild
Der Onlinehandel bringt auch viele Retouren mit sich. Die Vernichtung zurückgesendeter Waren soll jetzt eingedämmt werden.Foto: Jörg Carstensen/dpa
Epoch Times12. Februar 2020

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Abfallvermeidung im Handel beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung billigte das Kabinett am Mittwoch den von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und zur entsprechenden Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Demnach soll unter anderem eine sogenannte Obhutspflicht für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware festgeschrieben werden.

Produzenten und Händler sind demnach künftig verpflichtet, solche Produkte gebrauchsfähig zu halten und nur in Ausnahmefällen zu vernichten – wenn etwa von Waren ein gesundheitliches oder technisches Risiko ausgeht oder wenn die Instandhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Zudem sollen die Unternehmen zu mehr Transparenz über ihre sogenannte Produktveranwortung und die Menge ihrer vernichteten Waren gezwungen werden.

Die Abfallrahmenrichtlinie der EU muss laut Bundesumweltministerium (BMU) bis zum 5. Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Ministerin Schulze hatte im Vorfeld der Kabinettssitzung eine „Wegwerfmentalität“ speziell im Onlinehandel kritisiert.

Bundesregierung bringt Reform der Intensivpflege auf den Weg

Menschen, die künstlich beatmet werden, sollen künftig verstärkt von den entsprechenden Geräten entwöhnt werden. Ein vom Bundeskabinett am Mittwoch gebilligter Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht eine grundlegende Reform der Intensivpflege in Deutschland vor.

Mit der Regelung wird ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege geschaffen. Wo eine stationäre Unterbringung erforderlich ist, soll diese künftig nicht mehr an den Kosten scheitern.

Bei Patienten, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dem Gesetzentwurf zufolge vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ein entsprechender Versuch gemacht werden. Dafür wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge.

Außerklinische Intensivpflege soll dem Entwurf zufolge künftig in Einrichtungen zur Pflege, zur Hilfe für Behinderte, zu Hause oder an geeigneten Orten wie Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden können.

Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensiv-Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von den bislang recht hohen Eigenanteilen entlastet werden – die bei einer Betreuung zu Hause entfallen.

Spahn erklärte, die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen solle dort stattfinden können, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden könne. „Sie darf keine Frage des Geldbeutels sein.“

Deswegen werde es erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause geben, die Intensivpflege in stationären Einrichtungen werde endlich bezahlbar. Zudem solle niemand „nur wegen der falschen finanziellen Anreize länger künstlich beatmet werden als unbedingt nötig.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz pochte auf mehr Entscheidungsfreiheit für die über 30.000 schwerstkranken Patienten. Es müsse garantiert werden, „dass alle Versorgungsformen gleichberechtigt nebeneinander stehen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP.

Wichtig sei zudem, den Kriminellen „in dieser lukrativen Branche das Handwerk zu legen“. Die im Gesetz vorgesehenen Kontrollen durch den Medizinischen Dienst reichten dafür nicht aus. (afp/nh)



Unsere Buchempfehlung

Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.

Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.

In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion