Bundesregierung gegen nationalen Schutz von Whistleblowern

Die Bundesregierung setzt beim Schutz von Whistleblowern auf europäische Regelungen und schließt ein nationales Vorgehen aus.
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Der Deutsche Bundestag tagt in Berlin im alten Gebäude des Reichstags.Foto: iStock
Epoch Times26. Juli 2018

Die Bundesregierung setzt beim Schutz von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, auf europäische Regelungen und schließt ein nationales Vorgehen aus.

Das geht aus einer Antwort des zuständigen Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. In dem Dokument, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet, erklärt Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD), dass neben der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleisten solle und zugleich auch die Rechte von sogenannten Whistleblowern, Journalisten und Arbeitnehmervertretern festschreibe, „keine Regelungen auf nationaler Ebene“ geplant seien.

Zu der EU-Richtlinie hatte das Bundeskabinett kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt. Darüber hinaus, so Lange weiter, konzentriere sich die Bundesregierung nun auf die „Mitwirkung bei der Verhandlung des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“.

Einen entsprechenden Vorschlag hatte die EU-Kommission im April präsentiert. Darin heißt es, dass potenzielle Hinweisgeber, die ihre Beobachtungen meldeten, „entscheidend“ dazu beitrügen, „Gesetzesverstöße aufzudecken und zu unterbinden und das Gemeinwohl zu schützen“. Allerdings schreckten Whistleblower aus „Angst vor Repressalien häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden“.

In ihrer Antwort auf die FDP-Anfrage zeigt die Bundesregierung Sympathie für die EU-Pläne, Hinweisgeber besser vor Repressalien zu schützen. So wird etwa die Ansicht Brüssels geteilt, wie Justizstaatssekretär Lange schreibt, „dass durch den Schutz von Whistleblowern ökonomische Vorteile entstehen“.

Lange nennt dazu Zahlen der Kommission aus ihrem Richtlinienvorschlag. Danach wird der finanzielle Schaden aufgrund des fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im öffentlichen Auftragswesen EU-weit auf bis zu 9,6 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Die Kommission schätzt überdies die durch Betrug und Korruption im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt bedingten Einnahmenausfälle auf bis zu 256 Milliarden Euro jährlich. (dts)



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