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Ist das verfassungsrechtlich möglich?

Bundesregierung lehnt Rauchverbot im Auto ab

Der Bundesrat plädiert für ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere oder Kinder anwesend sind. Die Bundesregierung sieht verfassungsrechtliche Bedenken.

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Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Die Bundesregierung lehnt das von den Ländern gewollte Rauchverbot im Auto ab, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bestehen aus Sicht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfassungsrechtliche Bedenken.
Das geht aus einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums hervor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Bundesrat wollte das Rauchverbot

Darin heißt es: „Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen wird begrüßt.“ Auch lege die Bundesregierung bei ihren Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums und des Passivrauchens einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche.
Aber bereits im Jahr 2022 habe man verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet, als der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erstmalig eingebracht worden sei. „Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung auch weiterhin.“
Die Länder könnten allerdings prüfen, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen.
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Im Falle eines Verstoßes sollte ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen. (dts/red)

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