Bundesregierung muss Gästelisten zu Abendessen mit Merkel offenlegen

Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen mit Kanzlerin Merkel veröffentlichen und auch Anlässe und teilnehmende Privatpersonen benennen.
Titelbild
Kanzlerin Angela Merkel und der kanadische Premierminister Justin Trudeau (l) beim Abendessen. (Symbolbild)Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung via Getty Images
Epoch Times3. Juli 2017

Das Bundeskanzleramt muss die Gästelisten zu früheren dienstlichen Abendessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) veröffentlichen und auch Anlässe und teilnehmende Privatpersonen benennen.

Solch eine Auskunft werde die „Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin“ nicht beeinträchtigen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Anordnung. (Az. VG 27 L 295.17)

Die Richter entsprachen damit dem Antrag eines Vereins, der über die Tätigkeiten von Abgeordneten und über politische Entscheidungsprozesse berichtet. Der Anordnung zufolge muss das Bundeskanzleramt Auskunft über Teilnehmer an früheren dienstlichen Abendessen der Kanzlerin geben.

Das vom Bundeskanzleramt vorgebrachte Argument, damit würden der „innerste Bereich der Willensbildung“ Merkels ausgeforscht und die Persönlichkeitsrechte der Gäste verletzt, wiesen die Richter zurück. Dass die Entscheidung im Eilrechtsschutz erging, sei im Hinblick auf die Berichterstattung des klagenden Vereins „vor der bevorstehenden Bundestagswahl gerechtfertigt“, hieß es weiter.

Bereits 2012 war das Kanzleramt verurteilt worden, die Gästeliste und die Küchenrechnung des Geburtstagsessens für den früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im April 2008 offenzulegen. Zur Begründung hieß es damals, bei den Gästen habe es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehandelt habe, die nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer Funktion von der Kanzlerin eingeladen worden seien. Merkel war deshalb eine Vermischung von Politik und Lobbyinteressen vorgeworfen worden. (afp)



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