Bundesregierung und Länder uneins bei Weisungsrecht für deutsche Staatsanwaltschaften

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Justitia in Frankfurt am Main.Foto: iStock
Epoch Times23. Juli 2021

Die Bundesregierung ignoriert die Kritik des Europäischen Gerichtshofs am Recht deutscher Justizminister, Staatsanwälten Weisungen zu erteilen.

Wie der „Spiegel“ berichtet, hatte die EU-Kommission diesen Mangel an Unabhängigkeit der Justizbehörde in ihrem zweiten Rechtsstaatsbericht diese Woche erneut festgestellt – zugleich aber auf einen Änderungsvorschlag verwiesen, den das Justizministerium im Januar vorgelegt hatte und der sich noch in der Abstimmung befinde. Diese ist inzwischen offenbar erfolgt – mit negativem Ergebnis.

Über den Gesetzesentwurf, der das Weisungsrecht bei der justiziellen Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten eingeschränkt, innerhalb Deutschlands aber unberührt gelassen hätte, konnte „innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt werden“, heißt es aus dem Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD).

Acht Bundesländer und das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) sollen gegen den Vorschlag gewesen sein.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2019 geurteilt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien, um Europäische Haftbefehle ausstellen zu können. Dies müssen seitdem deutsche Gerichte übernehmen. (dts)



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