Bundestag beschließt elektronische Fußfessel für Islamisten und Neustrukturierung des BKA-Gesetzes

Islamisten können nun zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Dies wurde heute im Bundestag beschlossen. Zudem wurde eine Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen.
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BundestagFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. April 2017

Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Linke und Grüne stimmten gegen die Vorlage.

Voraussetzung ist aber eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte in der Bundestagsdebatte ein, dass die Fußfessel für Gefährder nicht die „allein selig machende Lösung“ im Kampf gegen den Terrorismus sei.

Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für Gefährder wollen.

Mit dem Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA geschaffen, in der Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird zudem die Grundlage für das Projekt „Polizei 2020“ gelegt. Es sieht eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor, dazu gehört auch die Abschaffung von Doppelstrukturen in den Ländern.

Zudem wurde eine Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Die Neufassung des Gesetzes hat unter anderem eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme einschließlich der Abschaffung von Doppelstrukturen bei den Ländern zum Ziel. Bund- und Länder-Polizeien sollen auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen können.

„Die von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen, unterschiedlichen Dateiformaten und Erhebungsregeln geprägte zersplitterte IT-Landschaft können wir uns nicht mehr leisten“, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière „Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt.“

Datenschützer und Oppositionspolitiker sehen die Neufassung des Gesetzes skeptisch: Sie lehnen die vorgesehenen längeren Speicherfristen für Daten ab und kritisieren eine Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten. (dts/afp)



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