Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Für Grundschulkinder soll es künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Dies sieht ein am Freitag vom Bundestag gebilligtes Gesetz vor.
Titelbild
Zwei Schülerinnen einer Grundschule rennen mit einem Schulranzen auf dem Rücken die letzten Meter bis zum Schulhof.Foto: Boris Roessler/dpa/dpa
Epoch Times11. Juni 2021

An deutschen Grundschulen soll ab 2026 schrittweise für alle Kinder ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden. Der Bundestag billigte am Freitag die Neuregelung, mit der die Möglichkeit einer täglich achtstündigen Betreuung geschaffen wird. Das Gesetz muss aber noch den Bundesrat passieren. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierten an die Länder, dem Gesetz zuzustimmen.

Für das Gesetz stimmten im Bundestag die Fraktionen von Union, SPD und Grüne. FDP, Linkspartei und AfD enthielten sich. Der Rechtsanspruch soll ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Aus der Opposition gab es verschiedene Kritikpunkte. So wurde beispielsweise die hohe Kostenbelastung für die Länder kritisiert, das gefördert wird, dass die Mütter noch mehr aus den Familien in die Wirtschaft drängen und das solch tief gehender Eingriff  in den Schulbetrieb (der Großteil der Betreuung findet an Grundschulen statt) Ländersache wäre und es daher noch offene Rechtsfragen gebe. Auch die Frage, wo das ganze zusätzliche Personal für die Betreuung herkommen soll sei ungeklärt.

Die Koalitionsfraktionen kündigten eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Fachkräfteoffensive an, um die benötigten Arbeitskräfte zu gewinnen.

Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten

Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festlegen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen.

In vielen Bundesländern müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden. Insbesondere im Osten sind aber vielerorts genügend Kapazitäten vorhanden. Gegen das neue Gesetz gibt es Vorbehalte in den Bundesländern, die eine finanzielle Überlastung befürchten. Die Neuregelung muss noch den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Nach dem Willen der großen Koalition soll die Neuregelung noch vor der Sommerpause die Länderkammer passieren.

Bund gibt Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro plus Unterstützung bei laufenden Kosten

Der Bund will den erforderlichen Ausbau mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur unterstützen (geschätzte Gesamtkosten 7,5 Mrd. Euro). Darüber hinaus will er sich an laufenden Betriebskosten beteiligen (mit 20 Prozent an den Gesamtkosten). Die restlichen Kosten sollen die Länder tragen. Bund und Länder nutzen zur Kostendeckung möglicherweise ihre von den Bürgern erhobenen Steuern zur Deckung der Kosten.

Bundesbildungsministerin Karliczek nannte das Gesetz ein „wichtiges Signal an die Kinder und Familien in unserem Land, die gerade in den letzten Monaten großen Belastungen ausgesetzt waren“. Sie appellierte an die Länder, dem Gesetzentwurf Ende Juni im Bundesrat zuzustimmen. „Alles andere wäre den Familien in unserem Land – gerade nach den Belastungen der letzten Monate – nicht zu vermitteln“, erklärte Karliczek.

Bundesfamilienministerin Lambrecht sprach ebenfalls von einem „großen Erfolg und einem starken Signal an alle Familien in Deutschland“. An die Adresse der Länder erklärte sie, es bestehe jetzt die Chance, „in ganz Deutschland Chancengleichheit und partnerschaftliche Vereinbarkeit wirklich voranzubringen“. Bund, Länder und Gemeinden könnten „gemeinsam richtig was bewegen“.

Städtetag: Es bleibt eine „milliardenschwere Finanzierungslücke“

Der Deutsche Städtetag forderte die Länder auf, die Finanzierung sicherzustellen. „Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder maßgeblich mit zu finanzieren“, erklärte Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) als amtierender Städtetagspräsident. Es bleibe eine „milliardenschwere Finanzierungslücke“. Diese Last dürfe nicht an den Kommunen hängen bleiben.

Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte Bund und Länder auf, beim geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen die Qualität der Betreuung im Blick zu behalten. „Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerks, Holger Hofmann. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion