Bundestag billigt Änderungen am Infektionsschutzgesetz und Abwälzung von Kosten auf Krankenkassen

Der Bundestag beschloß erweiterte Meldepflichten bei Corona-Tests und zusätzlichen Mittel für Gesundheitsämter. Außerdem wälzte er die Kosten für Corona-Tests auf die Krankenkassen ab. Sie müssen auch einen großen Teil der von Regierungspolitikern versprochenen Sonderprämien für Pflegekräfte aus ihren Mitteln bezahlen.
Epoch Times14. Mai 2020

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Ausweitung der Corona-Tests und zur besseren Ausstattung der Gesundheitsämter beschlossen. Die in namentlicher Abstimmung gebilligte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes legt fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Tests auch dann bezahlen müssen, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf das Virus getestet werden.

Die Labore müssen nach der Neuregelung künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat.

Geld für Digitalausrüstung von Gesundheitsämtern

Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in der abschließenden Debatte, es solle verstärkt dort getestet werden, wo es besonders gefährlich ist für die Menschen – etwa in Alten- und Pflegeheimen. Er verwies zudem auf die prekäre Lage in der Fleischindustrie, wo sich eine Vielzahl von Beschäftigten mit dem Coronavirus infiziert hatten. Dies zeige, „wie schnell sich das Virus ausbreiten kann, wenn wir es ihm zu leicht machen“.

Spahn spricht von Spaltung der Gesellschaft durch Corona-Proteste

Spahn betonte, es solle durchaus über die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie diskutiert werden. Allerdings dürfe diese Debatte die Gesellschaft nicht spalten.

Politiker versprechen Prämie – Krankenkassen sollen zahlen

Das beschlossene Gesetz regelt zudem die geplante Prämie, die die Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen bekommen sollen. Die gesetzlichen Kassen zahlen demnach einen Bonus von bis zu 1000 Euro. Den vollen Bonus erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro.

Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken.

Mehr Pflegegeld für Angehörige

Zudem wird das Pflegeunterstützungsgeld, das Angehörige für die Pflege von Angehörigen beantragen können, ausgeweitet. Die Lohnersatzleistung wird von zehn auf 20 Tage verlängert, die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als Voraussetzung fällt weg.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verwies darauf, dass wegen der Corona-Krise vielfach Tagespflegeeinrichtungen geschlossen würden. „Deshalb werden wir pflegenden Angehörigen stärker unter die Arme greifen“, erklärte der Minister.

Nach der Beschlussfassung im Bundesrat soll das Gesetz bereits am Freitag den Bundesrat passieren, um rasch in Kraft treten zu können. (afp/al)



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