Bundestag billigt Entlastungspaket: „Steuererhöhung durch Unterlassung verhindert“

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, weniger kalte Progression: Das alles soll das Entlastungspaket der Ampel bringen. Und es soll die Inflation abfedern.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) spricht bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 15. November 2022

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Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigt sich zufrieden mit dem Entlastungspaket, das es am Donnerstag (10.11.) durch den Bundestag geschafft hat. Neben dem Umfang der Erleichterungen, die es enthält, sieht er vor allem einen persönlichen Triumph. Gegen alle Bedenken der Koalitionspartner ist es ihm, so das „Handelsblatt“, gelungen, die kalte Progression einzudämmen.

Dieses Phänomen macht es möglich, dass Erwerbstätige trotz eines gestiegenen Einkommens unterm Strich weniger Geld in der Tasche haben. Verantwortlich dafür ist regelmäßig, dass der Betroffene in eine höhere Steuerklasse aufrückt. In diesem Jahr käme außerdem noch die Inflation als erschwerender Faktor dazu.

Lindner: Ohne Entlastungspaket wäre Staat „Gewinner der Inflation“ gewesen

Auf Lindners Druck beinhaltet das Entlastungspaket nun jedoch einen vollen Ausgleich solcher Effekte. Gegenüber dem „Handelsblatt“ äußerte er, der Staat dürfe „nicht zum Gewinner der Inflation“ werden:

Wir verhindern eine ansonsten sich ereignende heimliche Steuererhöhung durch Unterlassung.“

Wäre das Entlastungspaket unterblieben, hätte man eine Mehrbelastung der Steuerzahler in Höhe von mehr als 600 Euro nicht ausschließen können. Im Jahr 2023 hätten die Steuerpflichtigen rund 15,8 Milliarden Euro mehr an den Staat abführen müssen. 2024 wären es sogar 29,3 Milliarden mehr gewesen.

Neben dem Abfedern der kalten Progression ist die Erhöhung des Kindergeldes von 219 auf 250 Euro ein Kernstück des Gesetzeswerks. Ursprünglich waren 237 als Zielwert vorgesehen. Diese Maßnahme soll in überdurchschnittlichem Maße Geringverdienern zugutekommen.

Weniger Bürger müssen den Soli bezahlen

Die Steuerfreibeträge steigen durch das Entlastungspaket ebenfalls an. Der Grundfreibetrag soll demnach um 561 auf 10.908 Euro ansteigen, der steuerliche Freibetrag je Kind um 404 auf 6024 Euro. Bis zu diesen Werten fallen keine Steuern auf die Einkünfte an.

Die obere Mittelschicht darf sich über Entlastungen beim Solidaritätszuschlag freuen. Für den Soli steigt die Einkommensgrenze, ab welcher er überhaupt fällig wird. Künftig werden nur noch zehn Prozent der Steuerpflichtigen ihn bezahlen müssen. Ohne das Entlastungspaket wären es 15 Prozent gewesen.

Einige Entlastungen hätten aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum steuerfreien Existenzminimum Platz greifen müssen. Am Ende stand eine Entlastung der Steuerpflichtigen im Gesamtvolumen von 45,1 Milliarden Euro über die kommenden beiden Jahre.

Im Einklang mit der Entwicklung der Inflationsrate hat die Bundesregierung zudem die Einkommensgrenzen innerhalb des Steuertarifsystems nach oben verschoben. Lediglich Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro profitieren nicht von den Entlastungen.

Entlastungspaket kommt 48 Millionen Bürgern zugute

Der „Kreiszeitung“ zufolge profitieren 48 Millionen Bürger von dem Entlastungspaket. In überdurchschnittlichem Maße seien es Familien mit Kindern. Der Spitzensteuersatz greife 2023 erst bei 62.810 und im darauf folgenden Jahr bei 66.761 Euro. Heute liegt die Grenze bei 58.597 Euro.

Berechnungen von Finanzexperten zufolge würde eine vierköpfige Familie mit rund 3.000 Euro Monatseinkommen um 1.523 Euro im Jahr mehr auf dem Konto haben. Bei einem Einkommen von 5.000 Euro wäre es sogar eine Entlastung um 1.730 Euro. Aber auch Singles und Alleinerziehern wird mehr von ihren Einkünften bleiben.

Ein Geringverdiener-Ehepaar mit Verdienstsummen von 1.500 beziehungsweise 1.000 Euro hätte dem „Handelsblatt“ zufolge 1.827 Euro mehr zur Verfügung. Grund dafür seien geringere Sozialbeiträge. Allerdings steigen im kommenden Jahr die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ebenso wie der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Zudem sind Sozialbeiträge bis zu einer höheren Höchstbemessungsgrenze zu entrichten.



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