Bundestag billigt umfassende Verfassungsänderungen für Bund-Länder-Finanzreform

Der Bundestag hat die Bund-Länder-Finanzreform mit umfangreichen Verfassungsänderungen am Donnerstag in Berlin mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit gebilligt. Von 2020 an sollen die Länder jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten - dieser bekommt dafür mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten.
Titelbild
Bundestag.Foto: Rainer Jensen/dpa
Epoch Times1. Juni 2017

Der Bundestag hat umfangreiche Verfassungsänderungen im Rahmen der Bund-Länder-Finanzreform mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit gebilligt.

Dafür stimmten am Donnerstag in Berlin 455 Abgeordnete, es gab 87 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen, wie Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bekanntgab. Im Anschluss fanden in diesem Zusammenhang weitere Abstimmungen zu Änderungen einfach-gesetzlicher Regelungen statt.

Die Bund-Länder-Finanzreform sieht vor, dass die Länder von 2020 an jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten – dieser bekommt dafür mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten.

Teil des Pakets ist auch eine Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern bei den Schulfinanzen. Besonders umstritten war bis zuletzt die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes vor allem für die Bundesautobahnen. (afp)

Siehe auch:

Bund-Länder-Finanzreform: Woidke und Lammert kritisieren Grundgesetzänderungen – „Formal grenzwertig, indiskutabel“



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion