Bundestag debattiert über die Durch­setzung der Ausreise­pflicht

Ein zweites Gesetz der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wird heute gegen 12:25 Uhr vorgestellt und anschliessend debattiert! Livestream hier im Artikel.
Epoch Times16. Mai 2019

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 16. Mai 2019, in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (19/10047). Für die Beratung ist eine Stunde vorgesehen. Im Anschluss an die Debatte im Plenum soll die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.

Durchsetzung von Ausweisungen erleichtern

Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ soll Abschiebungen in Zukunft erleichtern und beschleunigen. Dazu ist unter anderem geplant, abgelehnte Asylbewerber in regulären Haftanstalten unterzubringen, wenn die dafür eigentlich vorgesehenen speziellen Einrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden sind. Neu eingeführt werden soll der Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Wer ein „Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt“, soll den Status bekommen.

Geplant ist zudem, dass Geflüchtete, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige sollen für maximal zwei Wochen eingeschränkte Unterstützung erhalten, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken – aber auch nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Künftig machen sich laut Gesetzentwurf außerdem Behördenmitarbeiter, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, strafbar. Relevante Informationen seien insbesondere Zeitpunkte, Orte und Namen betroffener Personen, Vorhaben sowie geplante Behördenabläufe. (Deutscher Bundestag)



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