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Bundestag erhöht Haftentschädigung für unrechtmäßige Inhaftierung

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Ein Gefängnis.

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Wer in Deutschland unrechtmäßig inhaftiert wird, bekommt demnächst mehr Entschädigung. Die Tagespauschale steigt von 25 auf 75 Euro, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss. Er stimmte damit einer Vorlage des Bundesrats zu. Die pauschale Haftentschädigung war zuletzt im Jahr 2009 erhöht worden. Die jetzige Erhöhung ging von einer Initiative der Bundesländern Hamburg, Thüringen und Bayern im Bundesrat aus.
Wenn jemand mit gerichtlicher Entscheidung in Untersuchungshaft geschickt wird, das Strafverfahren aber letztlich mit Freispruch oder Einstellung endet oder nie eröffnet wird, kann Entschädigung fällig werden. Das Gleiche gilt nach einer rechtskräftigen Verurteilung, wenn in einem Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch erfolgt oder die Strafe aufgehoben worden ist.
Dabei wird zum einen der entstandene Vermögensschaden ersetzt. Zum anderen gibt es die pauschale Haftentschädigung für immaterielle Schäden. Sie steigt nun auf 75 Euro pro angefangenem Tag des Freiheitsentzugs. (afp/er))

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