Bundestag führt 2G-Plus ein – Staatsrechtler sieht Probleme

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BundestagsplenumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. Januar 2022

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Die Bundestagspräsidentin hat in Absprache mit den Fraktionen eine novellierte Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Liegenschaften des Bundestages erlassen. Ab Mittwoch gilt 2G-Plus im Plenum und in den Ausschüssen. Das bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene bekommen Zutritt, benötigen aber zusätzlich auch noch einen Test – außer, sie haben einen „Booster“.

Die Fraktionsspitzen der SPD, FDP und Linke unterstützen die verschärften Corona-Regeln im Bundestag. „Das oberste Ziel ist, Infektionen wo immer möglich, zu vermeiden“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, der „Welt“ (Mittwochausgabe); Die Regelungen seien daher „folgerichtig“.

Auch die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, hält die verschärften Regeln im Bundestag für richtig: „Als Politiker sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen und uns gegenseitig schützen“, sagte die Gesundheitspolitikerin. Ihr Amtskollege von der Linke-Fraktion begrüßt die neuen Regelungen ebenfalls: „Diese Regeln gelten im öffentlichen Bereich auch weitgehend für die Bevölkerung, es gibt keinen Grund, warum gerade für Bundestagsabgeordnete eine Ausnahme gemacht werden sollte.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sagte hingegen der „Welt“: „Corona-Regeln, die in unzulässiger Weise in das freie Mandat der Abgeordneten eingreifen, sind verfassungswidrig. Ob dies bezüglich der neuen 2G-plus-Zugangsregeln der Fall ist, lassen wir derzeit prüfen, um gegebenenfalls juristisch dagegen vorzugehen.“

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg hält lediglich die bisherige 3G-Regelung für verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß. „Getestete auf die Tribüne zu verbannen, halte ich für nicht erforderlich, also unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, sagte Boehme-Neßler.

Wer negativ getestet ist, trage mit großer Wahrscheinlichkeit keine Viruslast. Deshalb gebe es keinen sinnvollen Grund, ihn von den anderen zu isolieren. „Verfassungsmäßige Rechte durch sinnlose Maßnahmen einzuschränken, erlaubt die Verfassung in gar keinem Fall.“ (dts/dl)



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