Debatte im Bundestag: AfD legt Gesetzentwurf zur Aufhebung der „Ehe für Alle“ vor

Der Bundestag beriet heute um 20:15 über den angekündigten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“.
Titelbild
Nach der Akzeptanz der homosexuellen Ehe zwischen Männern und Männern und Frauen und Frauen, feierte Volker Beck mit Gleichgesinnten im altehrwürdigen Parlament eine Konfetti-Party.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images)
Epoch Times11. Oktober 2018

Die AfD-Fraktion lehnt die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Über den von der Fraktion zu dem Thema angekündigten Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (19/4810), berät der Bundestag am Donnerstag, 11. Oktober 2018. Nach 45-minütiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Hier der Livestream:

Gesetzentwurf der AfD

Die Abgeordneten kritisieren, dass mit der Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Ehe in einer Form erweitert worden sei, die gegen das Grundgesetz verstoße. Im Grundgesetz würden ausdrücklich Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Die Absicht des Verfassungsgesetzgebers sei es, die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner zu binden. Deshalb sei die Begründung, mit der die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen eingeführt wurde, weder nachvollziehbar noch grundgesetzkonform.

Die Fraktion führt dazu weiter aus, dass der Gesetzgeber sich bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe von der Vorstellung leiten gelassen habe, das Grundgesetz schütze die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft. Mit dieser Vorstellung seien aber wesentliche Merkmale des Ehebegriffs, die für den Verfassungsgesetzgeber konstituierend waren, weggelassen worden. Die Abgeordneten sehen in der Frage auch von Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Ehe als Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft betrachte. Diese konstituierenden Prinzipien würden zum Gehalt der Ehe gehören, und zwar unabhängig und ungeachtet davon, welcher gesellschaftliche Wandel sich vollziehe.



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