Bundestag macht „Upskirting“ und „Gaffen“ zur Straftat

Heimliche Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern aber auch das Fotografieren von Unfallopfern können zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.
Titelbild
Ein Passant fotografiert heimlich ein Unfallopfer.Foto: iStock
Epoch Times3. Juli 2020

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

„Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. „Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“ (dpa)



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