Der gelbe Krankenschein ist Geschichte

Ein umfangreiches Gesetz des Bundestages soll zum Bürokratieabbau beitragen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.
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Bald Geschichte: die klassisch gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/dpa
Epoch Times24. Oktober 2019

Der Bundestag hat das Aus für den „gelben Schein“ beschlossen. Die Krankmeldung auf Papier soll künftig durch eine digitale Bescheinigung für den Arbeitgeber ersetzt werden. Das sieht ein umfangreiches Gesetzespaket zum Bürokratieabbau vor, das am Abend den Bundestag passiert hat.

Allerdings ist auch noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Wenn die Länderkammer ebenfalls grünes Licht gibt, müssen Hotelgäste in Zukunft auch keine Meldescheine auf Papier mehr ausfüllen. Damit entfällt für Hotels, Pensionen und Campingplätze die Pflicht, pro Jahr rund 150 Millionen Meldescheine zwölf Monate lang aufzuheben.

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesnovelle die Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen vereinfacht. Zudem sind Unternehmensgründer in den kommenden sechs Jahren nicht mehr monatlich, sondern nur noch vierteljährlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Durch die zahlreichen Änderungen sollen Wirtschaft und Bevölkerung jährlich um mehr als 1,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt mehrere Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz informiert die Kasse in einem nächsten Schritt den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. (dpa)



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