Bundestag stimmt für Einschränkung von Dieselfahrverboten

Dieselfahrverbote in weniger belasteten Städten sollen künftig vermieden werden. Der Bundestag stimmte für eine Gesetzesänderung, wonach Verbote erst in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird.
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Dieselfahrverbote in weniger belasteten Städten sollen künftig vermieden werden.Foto: istock
Epoch Times14. März 2019

Dieselfahrverbote in weniger belasteten Städten sollen künftig vermieden werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend für eine Gesetzesänderung, wonach Fahrverbote erst dann in Betracht gezogen werden sollen, wenn der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem votierten die Abgeordneten für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden soll.

Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz schaffe „Klarheit“ über die Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Diese seien „eben nicht verhältnismäßig, wenn Maßnahmen ergriffen worden sind, die absehbar zu einer Unterschreitung des Grenzwerts führen werden“. Die EU-Kommission in Brüssel hatte im Februar grünes Licht für die Gesetzesänderung gegeben.

Die SPD-Fraktion stellte klar, das Gesetz ändere nicht den EU-Grenzwert, sondern lege fest, dass in Städten mit weniger als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft Fahrverbote „in der Regel nicht erforderlich“ seien, da der erforderliche Grenzwert auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden könne.

Außerdem sieht die Gesetzesänderung vor, dass Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie bestimmte Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte dazu, das Gesetz schaffe einen „Anreiz für die Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen“. Die Kosten dafür müssten von den Fahrzeugherstellern getragen werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Änderung des Gesetzes. Sie schaffe „Planungssicherheit, um Immissionsschutzmaßnahmen noch zielgerichteter umsetzen zu können“.

Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die Überwachung von Fahrverboten ermöglicht werden, wie sie im vergangenen Jahr von Gerichten für eine Reihe von Städten angeordnet worden waren. Bei der Überwachung sollen die jeweiligen Verkehrsüberwachungsbehörden nun künftig auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können. Dort können sie dann „fahrzeugindividuell“ die gespeicherten Daten über das jeweilige Auto einsehen – und damit auch, welche Abgasnorm es erfüllt.

Nachdem im vergangenen Jahr unter anderem im Bundesrat datenschutzrechtliche Bedenken an einer automatisierten Erfassung laut geworden war, ist nun vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden die stichprobenartig verwendeten Daten maximal zwei Wochen speichern und sie ausschließlich für die Überprüfung von Verstößen gegen Fahrverbote nutzen dürfen.

Scheuer bekräftigte, es werde „keine Totalüberwachung der Autofahrer geben“. Stattdessen würden „angemessene Möglichkeiten“ zur Überprüfung von Fahrverboten geschaffen, zu denen uns die Länder sogar aufgefordert haben.“ (afp)



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