Bundestag stimmt höherer Tabaksteuer zu und beschließt stärkeren Schutz von Verbrauchern allgemein

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Ein Mann raucht eine E-Zigarette. Ab nächstem Jahr soll neben der Mehrwertsteuer auch eine Tabaksteuer fällig werden.Foto: Lisa Ducret/dpa/dpa
Epoch Times11. Juni 2021

Raucher müssen ab dem kommenden Jahr für Zigaretten, Zigarren oder Zigarillos wohl tiefer in die Tasche greifen. Der Bundestag stimmte in der Nacht zu Freitag mehrheitlich einer Reform der Tabaksteuer zu. Auch das Dampfen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern wird höher besteuert.

Sogenannte Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer unterworfen werden, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak – sogenannte Heat-not-Burn-Produkte – soll eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass es hier künftig eine Besteuerung wie bei Zigaretten gibt.

Der Finanzausschuss des Bundestags hatte den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts bereits am Mittwoch beschlossen und dabei eine Reihe von Änderungen vorgenommen, unter anderem eine Anpassung der Steuertarife. Je Zigarette ist nun eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant statt bisher 11,1 Cent.

Zudem wird die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen erweitert – die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz umgestellt. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Scharfe Kritik an der Reform der Tabaksteuer, mit der sich auch noch der Bundesrat befasst, äußerte der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH). Liquids allgemein höher zu besteuern als Tabakzigaretten „und damit das 95 Prozent geringere Schadenspotenzial zu ignorieren, ist gesundheitspolitischer Wahnsinn“, erklärte der Verband und warnte vor einer Rückkehr der Konsumenten zur Tabakzigarette.

Bundestag beschließt stärkeren Schutz von Verbrauchern

Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen eine Regelung zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht verabschiedet. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass vor allem ältere Menschen häufig bei sogenannten ‚Kaffeefahrten‘ unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Durch das neue Gesetz würden Verbraucher besser „vor diesen miesen Geschäftspraktiken“ geschützt.

Die Neuregelungen umfassen beispielsweise umfassende Hinweispflichten zugunsten von Verbrauchern. Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay müssen zukünftig die wesentlichen Kriterien ihrer Rankings von Suchergebnissen offenlegen. Außerdem müssen sie Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt.

Insbesondere ältere Verbraucher sollen mit dem Gesetz vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. So sieht das neue Gesetz eine Regelung vor, wonach bei Verträgen, die im Rahmen eines unerbetenen Besuchs in der Wohnung zustande gekommen sind, Verbraucher nicht vor Ablauf des Tages der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden dürfen. Außerdem wird der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Kaffeefahrten zukünftig untersagt. Die Bußgelder für Verstöße werden von 1000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Auch Werbung in Online-Netzwerken soll zukünftig besser erkennbar sein – dies gilt beispielsweise für Influencer. Eine Kennzeichnung ist nicht nötig, wenn der Werbetreibende kein Geld oder ähnliche Gegenleistung von einem Unternehmen erhalten hat. (afp)



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