Bundestag verschärft Regeln bei Bestechung und Lobbyismus – AfD: „Sie täuschen Transparenz nur vor“

Die Abgeordneten haben sich striktere Regeln beim Anmelden von Nebeneinkünften auferlegt. Die Bestechung von Mandatsträgern gilt nun als Verbrechen. Kritik kommt teilweise auch aus der Opposition. Das Gesetz biete „Umgehungsmöglichkeiten en masse“, sagte der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz.
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Im Bundestag.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times12. Juni 2021

Nach der sogenannten Maskenaffäre im Bundestag sollen für Abgeordnete künftig strengere Regeln gelten.

Das Parlament beschloss einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Strafen bei Bestechung verschärft, die Annahme von Geldern verbietet und die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausweitet.

Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen oder Personen, die Abgeordnete bestechen, auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Damit gilt Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen. So werde schon der Versuch strafbar, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder in der Debatte.

Einkünfte ab 1.000 Euro im Monat meldepflichtig

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher liegt die Jahresgrenze bei 10.000 Euro.

Halten Bundestagspolitiker Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, müssen diese ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden, bisher waren es 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Bezahlte Lobbytätigkeit verboten

Verboten wird außerdem von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen.

„Wer Mitglied des Deutschen Bundestags ist, der kriegt eine Abgeordnetendiät, das ist verdammt viel Geld“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Für Vorträge im Zusammenhang mit dem Mandat noch Geld zu nehmen, gehe nicht und gehöre verboten. „Und das ist gut, dass wir das auf den Weg bringen.“

AfD: „Umgehungsmöglichkeiten en masse“

Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte sagte: „Mit dem Gesetz gewinnt die Demokratie. Heute tun wir etwas gegen Korruption und für mehr Transparenz.“ FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung. Das Gesetz biete „Umgehungsmöglichkeiten en masse“, sagte der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz. „Sie täuschen Transparenz nur vor.“

Im Frühjahr hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Es ging um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken-Geschäfte und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan. (dpa)



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