Von Storch: Menschen vor Ort helfen ist nicht „rechts”, sondern gesunder Menschenverstand – den haben die Linken nicht

Union und SPD haben trotz scharfer Kritik der Opposition im Bundestag die Ausweitung der Parteienfinanzierung auf 190 Millionen Euro beschlossen. Unterdessen erhöht die FDP im Asylstreit den Druck auf die Union.
Epoch Times15. Juni 2018

Bundestagssitzung im Livestream: https://www.bundestag.de/

+++ Newsticker +++

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch sagte heute im Bundestag: „Was war das für ein Theater gestern, dabei ist doch so klar was passieren muss… Wir müssen den subsidären Familienschutz abschaffen, wir müssen die Grenzen kontrollieren und wir müssen die ganzen illegalen Migranten an der Grenze zurückweisen – den aus Österreich muss niemand fliehen, in Österreich gibt es keine Verfolgung.“

Und weiter: „Dann schließen die Österreicher den Brenner und Italien weisen die Schlepperbote zurück und dann helfen wir vor Ort dem UNHCR, das ist nicht rechts, das ist nicht mal populistisch, das ist der ganz normale gesunde Menschenverstand, den haben die Linken nicht, den haben die Grünen und die SPD auch nicht, aber das macht nichts. In unseren europäischen Nachbarländern auf jeden Fall ist dieser Menschenverstand im Kommen: Frankreich und Österreich, Dänemark und Italien, von Polen bis Ungarn, überall gibt es diesen Menschenverstand, soviel zu ihrer europäischen Lösungen die Sie immer weiter Anstreben, obwohl sie längst gescheitert ist.“

Neuregelung von Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz verabschiedet. Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Für das Gesetz stimmten 370 Abgeordnete, mit Nein votierten 279, drei enthielten sich.

Bei der Auswahl der 1000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt. In den ersten fünf Monaten soll ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden können.

Keine Mehrheit fanden Gesetzentwürfe von FDP und Linken. Die FDP-Fraktion wollte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für weitere zwei Jahre aussetzen, aber zugleich Ausnahmen zulassen. Die Linke wollte dagegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben.

Parteien bekommen 25 Millionen Euro mehr vom Staat

Die deutschen Parteien bekommen ab 2019 zusammen 25 Millionen Euro mehr vom Staat. Trotz heftigen Widerspruchs der Opposition verabschiedete die Koalition von CDU, CSU und SPD am Freitag im Bundestag eine Änderung des Parteiengesetzes. Diese sieht einen Anstieg der staatlichen Zuschüsse von 165 auf 190 Millionen Euro ab 2019 vor. Die Regierungsfraktionen begründeten das unter anderem mit der Kommunikation im Internet, die Parteien fast rund um die Uhr fordere, und neuen Datenschutz-Anforderungen im Netz.

FDP erhöht im Asylstreit den Druck auf die Union

Die FDP erhöht im Asylstreit den Druck auf die Union, die in dieser Frage ohnehin schon heillos zerstritten ist. Die Liberalen haben für die abschließende Bundestagsdebatte über den Familiennachzug für Flüchtlinge am Mittag einen neuen Entschließungsantrag eingebracht. Damit wollen sie die Abgeordneten von CDU und CSU zwingen, in der Frage der Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze Farbe zu bekennen. Der Bundestag soll nach den Vorstellungen der FDP in einer namentlichen Abstimmung über den Antrag entscheiden.

Bundestag billigt Aufstockung staatlicher Parteienfinanzierung

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Freitag eine deutliche Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung gebilligt.

Für eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes, das die Anhebung der absoluten Obergrenze für die Parteienzuschüsse  von derzeit 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro ab 2019 vorsieht, stimmten 371 Abgeordnete, dagegen stimmten 285, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mitteilte. Vier Abgeordnete enthielten sich.

In der Debatte hatten zuvor Redner aller Oppositionsparteien scharfe Kritik an dem Vorhaben geübt, aber auch der Koalition vorgeworfen, sie bringe ihren Gesetzentwurf im Hauruckverfahren durch das Parlament. Die große Koalition hat die Aufstockung der Parteienfinanzierung unter anderem mit der Digitalisierung begründet, durch die der Aufwand für Kommunikation und Sicherheit deutlich gestiegen sei.

Linke droht mit einer Klage

Union und SPD wollen trotz scharfer Kritik der Opposition im Bundestag die Ausweitung der Parteienfinanzierung auf 190 Millionen Euro beschließen.

Mit ihrer Mehrheit planen Union und SPD eine Anhebung der steuerfinanzierten Zuschüsse um 15 Prozent, bisher liegt die Höchstgrenze bei 165 Millionen Euro.

Begründet wird die Ausweitung der staatlichen Zahlungen unter anderem mit erhöhten Ausgaben für die Internetpräsenz. Mit immer mehr Informationskanälen wächst auch der Sicherheitsaufwand, etwa gegen Hackerangriffe. Die CDU verweist zudem auch auf immer weniger Ehrenamtliche und die Kosten für Hauptamtliche, zum Beispiel um weiter mit Geschäftsstellen in der Fläche präsent zu sein.

Die Höhe der steuerfinanzierten Zuschüsse richtet sich nach den Wahlergebnissen in Bund und Ländern. CDU und SPD bekamen für 2017 48,3 und 49,2 Millionen Euro, die CSU 11,8, die Grünen 15,8, die FDP 11,7, die AfD 7,5 und die Linke 12,2 Millionen Euro. Die Zuschüsse machen in der Regel ein Drittel der Einnahmen aus. Daneben sind dies Beiträge von Mitgliedern und Mandatsträgern, zudem auch Spenden.

Die Linke hat bereits mit einer Klage gedroht, auch FDP, Grüne und AfD kritisieren den Umfang der Ausweitung und das Hauruck-Verfahren im Schatten der gerade begonnenen Fußball-Weltmeisterschaft.

Gerade die SPD hat mit einem Millionenloch zu kämpfen. Allein die schwierige Regierungsbildung mit zwei Sonderparteitagen, Mitgliedervotum und Regionalkonferenzen hat rund vier Millionen Euro gekostet. Und wegen des historisch schlechten Wahlergebnisses von 20,5 Prozent bei der Wahl 2017 bekomme die SPD derzeit im Jahr etwa 1,6 Millionen Euro weniger aus der Parteienfinanzierung.

Tagesordnung:

09:00 Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung

09:20 Änderung des Parteiengesetzes

10:15 Recht der parteinahen Stiftungen

11:20 Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

12:35 Perspektiven für Langzeiterwerbslose

13:40 Agentur für radikale Innovation

14:25 CO2-Vorgaben für neue Pkw

15:10 Aktuelle Stunde zum sog. Masterplan – Flüchtlings- und Integrationspolitik

(dpa/dts/afp)



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