Bundestagsdebatte: Schnellere Arzttermine, Brexit, Abstimmung über AfD-Bundestagsvizepräsidentin

Im Deutschen Bundestag wird heute unter anderem über schnellere Arzttermine und den Brexit diskutiert.
Titelbild
Der Deutsche Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times13. Dezember 2018

Schnellere Arzttermine sind heute unter anderem Thema im Deutschen Bundestag. Das Parlament berät in erster Lesung über ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist es, dass Versicherte schneller Arzttermine bekommen.

Außerdem beraten die Abgeordneten unter anderem einen Antrag von Union und SPD, den Brexit geordnet zu vollziehen (9 Uhr).

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Es wird auch erneut darüber abgestimmt, ob die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel Bundestagsvizepräsidentin wird. In einem ersten Wahlgang hatte die Juristen aus Hessen nicht genügend Stimmen aus anderen Fraktionen erhalten.

Werbeverbot für Abtreibungen

Zudem wird nach dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung  das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche heute im Bundestag diskutiert. Die FDP fordert in einem Antrag die Streichung des Paragrafen 219a.

Unsicher ist, wie sich die SPD dazu verhält, die eigentlich ebenfalls für eine Streichung des Werbeverbots ist. Es wird erwartet, dass Union und SPD den Antrag zusammen in die Ausschüsse überweisen und einer Abstimmung aus dem Weg gehen.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich schon strafbar, wer etwa „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Die SPD will den Paragrafen streichen, die CDU ihn beibehalten. Am Mittwochabend hatten die zuständigen Fachminister einen Vorschlag vorgelegt, der den Streit in der Koalition beilegen soll.

Der Kern: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Unter anderem soll rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen. „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, betonte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Bis Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen, der dann von den Koalitionsfraktionen beraten wird.

Die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer erklärte: „Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für die CDU überragende Bedeutung.“ Aus diesem Grund sei es gut, dass das Werbeverbot bleibe, schrieb sie am Mittwochabend auf Twitter. Ihre Partei werde den Vorschlag der Bundesregierung bei der Jahresauftakt-Klausur des CDU-Bundesvorstands am 11. und 12. Januar in Erfurt beraten. (dpa/afp)



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