Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf auf 18,36 Euro erhöht werden

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ARD Fernsehstation.Foto: DOMINIQUE FAGET/AFP via Getty Images
Epoch Times5. August 2021

Per Verfassungsbeschwerden haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe folgte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Argumentation der Anstalten, die dies mit der Rundfunkfreiheit begründet hatten. Die Gebühren steigen nun um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat.

Die Verfassungsbeschwerden der Sender waren durch eine Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ausgelöst worden, die im Dezember 2020 eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen allen Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren abgesagt hatte.

Die Gebührenerhöhung, die Bestandteil eines Gesetzes zur Änderung des Medienstaatsvertrags ist, kann erst nach Zustimmung durch sämtliche Landtage in Kraft treten. Durch die Blockade in Magdeburg lag sie faktisch auf Eis.

In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen“ erfolgen müsse. Die Länder als Gesetzgeber hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ erfüllen könnten.

Die Festsetzung des Beitrags müsse im Sinne der Rundfunkfreiheit in einer Weise erfolgen, die das Risiko einer „Einflussnahme“ auf Programmauftrag und -gestaltung ausschließe, betonten die Richter.

Im Zuge der heftigen Debatten um die Zustimmung zu der Erhöhung zwischen den Parteien im Magdeburger Landtag war unter anderem auch mit der Forderung argumentiert worden, eine Zustimmung an Reformen und Neuausrichtungen im Programm zu knüpfen.

Mit seinem Urteil legte das Verfassungsgericht zugleich fest, dass die im Gesetz zur Änderung des Medienstaatsvertrags vereinbarte Erhöhung auf 18,36 Euro im Monat ab 20. Juli vorläufig greift. Dies gilt zunächst so lange, bis der Staatsvertrag in Kraft treten wird. (afp)



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