Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab

Seehofer erklärte, die AfD stelle sich gegen den Staat und verhielte sich "staatszersetzend". Die AfD scheiterte mit ihrem Eilantrag, dass ihm diese Äußerungen untersagt werden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit in Einzelfällen Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times9. November 2018

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gescheitert, die Partei sei „staatszersetzend“. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag der AfD ab, dem Minister bestimmte Aussagen zu verbieten und ein entsprechendes Interview von der Homepage des Ministeriums zu entfernen. (Az. 2 BvQ 90/18)

Das Bundesinnenministerium hatte am 14. September ein Interview Seehofers veröffentlicht, in dem der Minister die AfD scharf attackierte. Er sagte unter anderem, die AfD stelle sich gegen den Staat. Das sei bei einem „Frontalangriff auf den Bundespräsidenten“ im Bundestag mitzuerleben gewesen. Dies sei für den Staat „hochgefährlich“.

„Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln“, kritisierte Seehofer. Das sei „staatszersetzend“. Das Interview kann seit dem 1. Oktober nicht mehr von der Homepage des Innenministeriums abgerufen werden.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Aussagen von der Internetseite entfernt worden seien und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Es seien von der AfD auch keine Anhaltspunkte dafür dargelegt worden, dass der Minister die Äußerungen wiederholen wolle. (afp)



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