Wahlrecht für Personen in Vollbetreuung? Verfassungsgericht verhandelt ab Montag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über einen Eilantrag, der Behinderten in Vollbetreuung die Teilnahme an der Europawahl ermöglichen soll. Politiker von Grünen, FDP und Linkspartei im Bundestag stellten ihn gemeinsam.
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Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times14. April 2019

Oppositionspolitiker von Grünen, FDP und Linkspartei im Bundestag stellten gemeinsam einen Eilantrag, dass vollbetreute Personen an we Europawahlten dürfen sollen. Die Verfassungsrichter erklärten bereits im Januar die entsprechenden Regelungen zum Wahlausschluss von betreuten Behinderten im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig.

Die große Koalition aus Union und SPD besserte daraufhin zwar bereits nach und beschloss die Einführung eines reformierten Wahlrechts. Die Änderung greift nach dem Willen der Regierung allerdings noch nicht zur Europawahl am 26. Mai. Darin sehen Abgeordnete von Grünen, FDP und Linkspartei eine Verletzung von Verfassungsrechten. Ihrer Meinung nach dürfen die Bestimmungen bereits dann nicht mehr angewandt werden.

Unter vollbetreuten Personen sind Personen zu verstehen, die nicht notwendigerweise körperlich behindert sind. Es handelt sich in vielen Fällen um entmündigte, demente oder andere Personen, die nicht in der Lage sind Entscheidungen für sich zu treffen. Das Thema ist extrem sensibel und umstritten. (afp/al)

 



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