Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Das Gericht wies die Revisionen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg am Dienstag weitgehend zurück.
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AutoindustrieFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. Februar 2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für Diesel-Fahrverbote in Deutschland geebnet.

Das Gericht wies die Revisionen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg am Dienstag weitgehend zurück. Im Kern ging es um die Frage, ob die Länder eigenständig Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden.

Im konkreten Fall ging es um Stuttgart und Düsseldorf. Die Verwaltungsgerichte in beiden Städten hatten in der Vorinstanz geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.

Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Länder halten sich bei der Entscheidung über Fahrverbote für rechtlich nicht zuständig und sehen den Bund am Zug. (afp)



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