Bundesverwaltungsgericht: Keine Aufschiebung für „Combat 18 Deutschland“-Verbot

Titelbild
Sichergestellte Waffen des Neonazi-Netzwerks «Combat 18» in Kiel.Foto: Horst Pfeiffer/Archiv/dpa
Epoch Times25. September 2020

Das Verbot der rechtsextremen Gruppe „Combat 18 Deutschland“ bleibt vollziehbar. Die Vereinigung scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig damit, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen ihr Verbot wiederherstellen zu lassen. Das „öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verbotsverfügung“ habe Vorrang, entschieden die Leipziger Richter laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 6 VR 1.20)

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte „Combat 18 Deutschland“ im Januar verboten. Die Gruppierung sei „dem Nationalsozialismus wesensverwandt“, rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet, erklärte das Ministerium damals. Seehofer ordnete an, das Verbot sofort zu vollziehen.

Gruppe klagte gegen das Verbot

Die Gruppe klagte gegen das Verbot. Über diese Klage hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden.

In der jetzt veröffentlichten Entscheidung ging es nur darum, ob die Klage trotz der Anordnung des Sofortvollzugs eine aufschiebende Wirkung gegen das Verbot und die Auflösung von „Combat 18 Deutschland“ hat. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dies ab.

Die Klage gegen das Verbot werde voraussichtlich ohnehin erfolglos bleiben, begründete es seine Entscheidung. Nach Prüfung der Lage im Eilverfahren sei davon auszugehen, „dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit jedenfalls einen Verbotsgrund erfüllt“. Ein Verhandlungstermin für die Klage gegen das Verbot ist noch nicht angesetzt. (afp)



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