Kükentöten gehört bald der Vergangenheit an: Nur noch „übergangsweise“ zulässig

Das massenhafte Kükentöten in der Geflügelwirtschaft bleibt vorerst erlaubt, soll aber bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, das Töten von männlichen Küken sei "tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig".
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Männliche Küken.Foto: Bernd Wüstneck/Illustration/dpa
Epoch Times13. Juni 2019

Das massenhafte Kükentöten in der deutschen Geflügelwirtschaft bleibt vorerst erlaubt, soll aber bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Donnerstag, das Töten von männlichen Küken sei „tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig“. Ein Ende dieser Praxis soll vor allem die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen. Während sich die Geflügelwirtschaft zufrieden zeigte, reagierten Tier- und Umweltschützer enttäuscht. (Az. BVerwG 3 C 28.16)

Rund 45 Millionen männliche Küken aus Legehennenrassen werden derzeit jedes Jahr in Deutschland getötet, weil ihre Aufzucht für die Brutbetriebe unwirtschaftlich ist. Im Jahr 2013 wollte die damalige rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dies unterbinden. Doch Betriebe klagten erfolgreich gegen einen Erlass des damals von den Grünen geführten Landwirtschaftsministeriums. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied im Jahr 2016, dass das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei.

„Belange des Tierschutzes wiegen schwerer“

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Revisionsverfahren dieses Urteil zwar im Ergebnis, hält die Praxis in den Brutbetrieben aber nur noch vorübergehend für zulässig. „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe“, erklärte das Gericht.

Vor dem Hintergrund des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruhe das Töten der männlichen Küken „für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund“, erklärte das Gericht. Laut Tierschutzgesetz darf niemand Tieren „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

Das Bundesverwaltungsgericht räumt den Betrieben aber eine Übergangszeit ein. Die bisherige Praxis sei jahrzehntelang hingenommen worden. Vor diesem Hintergrund könne von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden. Als künftige Alternative sieht das Gericht vor allem bereits bestehende Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Dadurch werden männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet.

Ministerin Klöckner: Kükentöten rasch beenden

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) forderte die Betriebe auf, das Kükentöten rasch zu beenden. „Ethisch ist es nicht vertretbar“, erklärte Klöckner. Die bestehenden Alternativen müssten rasch angewendet werden, „um das Kükentöten schnellstmöglich zu beenden“.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Es ist eine kluge Entscheidung, die der Realität gerecht wird“, erklärte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke. Die Wirtschaft wolle „lieber heute als morgen aus dem Kükentöten aussteigen, ohne praxistaugliche Alternativen geht das aber nicht“.

Der Deutsche Tierschutzbund reagierte dagegen enttäuscht. „Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht“, erklärte Verbandspräsident Thomas Schröder. Die bisherige Praxis werde nun erstmal wie gehabt weitergehen. Er kritisierte zudem, dass das Gericht keine Frist festgelegt habe, ab wann das Töten verboten werden solle.

Kritik gab es auch daran, dass als Alternative vor allem die Geschlechtsbestimmung im Ei gilt. Die Hennen müssten so auch weiter Höchstleistung erbringen, „nach kurzer Legedauer werden sie ausgemergelt getötet“, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Matthias Wolfschmidt von der Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, das Grundproblem bleibe, „dass die Hühner entweder für eine extreme Legeleistung oder eine extreme Mastleistung gezüchtet werden“. (afp)

 



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