Bundeswehr will Akten über totes NSU-Mitglied nicht an „Die Welt“ herausgeben

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Verteidigungsministerium und der Tageszeitung "Welt" mit der Frage, ob das Informationsfreiheitsgesetz oder die Geheimhaltungsinteressen interessierter Kreise in den Behörden höher zu bewerten sind.
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"Die Welt", klagt auf Freigabe der Bundeswehrakten über den toten NSU-Angehörigen Uwe Mundlos.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. Februar 2019

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich am Donnerstag (10.30 Uhr) mit einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Tageszeitung „Die Welt“ um die Herausgabe von Bundeswehr-Unterlagen über den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos. Der Verlag verlangt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz vom Ministerium, Informationen über Mundlos und seinen Wehrdienst in den Jahren 1994 und 1995 herauszugeben. (Az. BVerwG 7 C 20.17)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab im Berufungsverfahren der Klage zumindest teilweise statt und verpflichtete das Ministerium zur Herausgabe von Akten. Das Verteidigungsministerium strebt mit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht die komplette Abweisung der Klage an. Mundlos bildete mit Uwe Böhnhardt und der im vergangenen Jahr als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe den rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). (afp)

 



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