Bundeswehr will künftig Bewerber auf Verfassungstreue überprüfen

Die Bundeswehr will sich besser gegen die Unterwanderung durch Extremisten schützen. Der Militärgeheimdienst soll künftig jeden Bewerber für den Soldatenberuf auf seine Verfassungstreue abklopfen.
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BundeswehrsoldatenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Januar 2016

Das Verteidigungsministerium plant eine Änderung des Soldatengesetzes, die dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) mehr Kompetenzen geben solle, berichtet die "Welt am Sonntag". So soll der Militärgeheimdienst künftig jeden Bewerber für den Soldatenberuf auf seine Verfassungstreue abklopfen.

"Es ist beabsichtigt, die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung dahingehend zu ergänzen, dass jeder Soldat vor seiner Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung durchläuft", sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Zeitung.

Ein entsprechender Gesetzentwurf werde derzeit vorbereitet: "Unsere Absicht ist es, dass die Regelungen alsbald in Kraft gesetzt werden können." Derzeit dürfen Soldaten erst dann vom MAD durchleuchtet werden, wenn sie bereits Angehörige der Streitkräfte sind und es Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt.

2015 überprüfte der MAD in 342 Fällen Bundeswehrangehörige auf eine mögliche extremistische Gesinnung. Dabei wurde eine Zahl von Extremisten "im niedrigen zweistelligen Bereich" identifiziert, so die "Welt am Sonntag". Gegen zehn Soldaten wurden Verfahren eingeleitet, die allesamt in einer Entlassung aus dem Dienst mündeten. Darunter waren neun Rechtsextremisten und ein Islamist.

Außerdem rechnet MAD-Chef Gramm in den kommenden Jahren mit einer steigenden Zahl von Personen, die anfällig für radikal-religiöses Gedankengut sind.

Mit Blick auf die Terroranschläge in Paris, deren Täter teils über militärische Fertigkeiten verfügten, sieht Gramm die Gefahr, "dass die Bundeswehr als Ausbildungscamp für gewaltbereite Islamisten missbraucht werden kann". (dts)



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