Bußgeld und Punkte in Flensburg: Kommunen sollen hart gegen betrunkene Scooter-Fahrer vorgehen

Titelbild
E-Scooter der deutschen Firma CIRC am Berliner Checkpoint Charlie.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Juli 2019

Angesichts zunehmender Meldungen über Unfälle mit E-Scootern und alkoholisierten Fahrern hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Kommunen zu einem härteren Vorgehen gegen Regelverstöße aufgefordert.

Die Kommunen müssten die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen ausschöpfen“, zitieren die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben) aus einem Schreiben des Ministers an den Präsidenten des Deutschen Städtetags, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).

Insbesondere müssten die Bußgeld- und Strafvorschriften auch bei alkoholisierten Fahrern von Elektro-Tretrollern angewendet werden.

„Um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer jederzeit zu gewährleisten, sind wir dabei auf die Mitwirkung der Städte und Kommunen angewiesen“, schrieb Scheuer dem Bericht zufolge.

Der Minister verwies dabei auf die in der Verordnung vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße wie die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Trittbrett, die Nutzung nicht zulässiger Verkehrsflächen wie Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie die Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern.

Betrunken fahren gilt als Ordnungswidrigkeit

Laut deutschem Straßenverkehrsgesetz sind E-Scooter Kraftfahrzeuge, entsprechend gelten die Promille-Regeln. Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Dann drohen Bußgelder von meist 500 Euro, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Für alle unter 21-Jährigen und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt sogar eine kategorische Null-Promille-Grenze.

Alles über 1,1 Promille wird zur Straftat mit entsprechend härteren Strafen. Bei Unfällen oder auffälligem Fahrverhalten reichen zudem niedrigere Werte als 0,5 Promille, um belangt zu werden.

E-Scooter dürfen seit 15. Juni im Straßenverkehr benutzt werden, an diesem Datum trat eine entsprechende Änderung des Verkehrsgesetzes in Kraft. (afp)



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