Logo Epoch Times
plus-iconCorona-Aufarbeitung

Bußgelder und Erzwingungshaft: Freigeklagte E-Mails enthüllen Pläne der „AG Impfpflicht“

Neue freigeklagte E-Mails enthüllen Überlegungen für die Corona-Impfpflicht Anfang 2022. Angedacht wurden unter anderem Erzwingungshaft und Bußgelder zur Durchsetzung der Impfung.

top-article-image

Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r.) und Lothar Wieler, damaliger Chef des Robert Koch-Instituts, im Gespräch während der Corona-Pandemie im Jahr 2021.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 6 Min.


In Kürze:

  • Fast 1.000 Seiten freigeklagte E-Mails der „AG Impfpflicht“ wurden von der Journalistin Aya Velázquez veröffentlicht.
  • Die Arbeitsgruppe der Ampelregierung bereitete bis April 2022 die geplante Corona-Impfpflicht vor.
  • Dabei diskutierten Abgeordnete Vollzugsmöglichkeiten wie Bußgeld und Erzwingungshaft.
  • Das RKI hatte trotz Zweifeln an der Corona-Impfpflicht der AG gegenüber eine Empfehlung ausgesprochen.

 
Die freie Journalistin Aya Velázquez hat interne E-Mails der sogenannten AG Impfpflicht veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgruppe der Ampelkoalition, die im Winter 2021 und Frühjahr 2022 Gesetzesentwürfe für eine allgemeine Impfpflicht für eine COVID-19-Impfung vorbereitete. Die AG Impfpflicht bestand aus Abgeordneten der Regierungsfraktionen SPD, Grüne sowie FDP und wurde vom damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angeleitet. Das Robert Koch-Institut (RKI) war zur fachlichen Beratung auch daran beteiligt.
Die internen E-Mails vom 13. Dezember 2021 bis zum 5. April 2022 erstrecken sich samt Dateianhängen auf 987 PDF-Seiten. Laut Velázquez habe sie, nachdem eine Anfrage beim RKI vom Februar 2025 unbeantwortet geblieben war, eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin angestrengt, um eine Freigabe zu erreichen. Das RKI habe ihr mitgeteilt, dass es außer den E-Mails keine Sitzungsprotokolle oder sonstigen Dokumentationen zur Arbeitsgruppe gebe. Velázquez hat am 17. Oktober alle Dokumente auf ihrer Website veröffentlicht.

Erzwingungshaft als Mittel zur Durchsetzung

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Maßnahmen waren teils höchst umstritten. Am umstrittensten war wohl der Vorschlag einer allgemeinen Impfpflicht. Diese scheiterte am 7. April 2022 schließlich bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag. Kein Gesetzentwurf erhielt die nötige Mehrheit. Nicht nur die Regierungsfraktion, sondern auch die Union, der FDP-Abgeordnete Wolfgang Kubicki und die AfD präsentierten eigenständige Vorlagen.
Die Arbeitsgruppe der Regierung bemühte sich in den Monaten vor der Abstimmung um die detaillierte Planung einer möglichen Impfpflicht.
Laut den nun freigegebenen E-Mails haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe im Januar 2022 einen Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Dabei interessierte sie sich besonders dafür, inwiefern eine allgemeine Impfpflicht in der Praxis umsetzbar sei.

Einige dieser Fragen in den E-Mails, in denen Absender- und Empfängernamen geschwärzt sind, lauteten:

  • „Welche weiteren Vollzugsmöglichkeiten nach einem Bußgeldbescheid und jenseits einer Erzwingungshaft kommen für die Durchsetzung der Impfpflicht in Betracht?“
  • „Inwieweit kann das Bußgeld in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe ausgestaltet werden?“
  • „Wie häufig müsste bzw. dürfte ein Bußgeld verhängt werden, ist dies nur einmal angezeigt oder auch mehrmals möglich oder geboten?“
Aus den E-Mails geht hervor, dass die Akteure letztlich auf eine „Erzwingungshaft“ verzichten wollten. Vielmehr sollte zur Begründung der Impfpflicht deren „positive Freiheitsbilanz“ hervorgehoben werden. Ähnliche Fragen zu den Auswirkungen einer Nichtbefolgung der möglichen Pflicht zur Impfung hatte die Bundesregierung bereits im Januar 2022 beantwortet. Im Gespräch waren dabei drei Monate Haft nach Paragraf 96 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Impfpflicht auch für Touristen?

Wie die freigeklagten E-Mails weiter zeigten, überlegten die Abgeordneten zudem, wer außer den deutschen Staatsbürgern ebenfalls von der allgemeinen Impfpflicht betroffen sein sollte. Sie diskutierten, ob es „zulässig oder gar geboten“ sei für Menschen, die Deutschland nur kurzzeitig touristisch besuchen. So hatten etwa die USA eine Impfpflicht für Reisende von Januar 2022 bis Mai 2023.
Ebenfalls dachten die Mitglieder der AG Impfpflicht über ein „temporäres Register derjenigen, die keinen Nachweis einer Immunität erbracht haben“, nach. Langfristig wurde ein permanentes Impfregister angestrebt.

RKI: Impfempfehlung trotz Zweifeln

Das RKI arbeitete eng mit der AG Impfpflicht zusammen. Mehrfach hat das Institut dabei seine Empfehlung für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.
Allerdings hatten Mitglieder des internen Corona-Krisenstabs am 12. Januar 2022 Zweifel an einer gesetzlich angeordneten Impfung geäußert. Dies wurde durch die sogenannten RKI-Files der Öffentlichkeit bekannt. Ein zentrales Argument war dabei die Erkenntnis, dass unter der Virusvariante Omikron kaum noch ein Fremdschutz durch eine Impfung gegeben sei. Diese hätte maximal einen Selbstschutz vor schwerer Erkrankung geboten. Ein RKI-Mitarbeiter des Krisenstabes merkte zudem an, dass man Menschen nur schwer zum Selbstschutz zwingen könne.
Gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP im Rahmen der AG Impfpflicht schien das RKI seine Bedenken zurückzuhalten. In einer E-Mail an die Arbeitsgruppe von Ende Januar teilte das Institut seine „zusammenfassende Einschätzung“ einer Impfpflicht mit:
„Das RKI befürwortet eine partielle, einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht. Darüber hinaus hält das RKI in der aktuellen Situation auch eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht für notwendig. Die allgemeine Impfpflicht sollte für alle impffähigen Personen im Alter von mindestens 18 Jahre[n] gelten und auf vorerst 1 Jahr befristet sein mit der Option auf eine Verlängerung.“
Im Weiteren geht aus derselben Stellungnahme hervor, wie das RKI dazu aufrief, an die „gemeinsame Verantwortung“ der Bürger angesichts einer Notlage, in der die „Überbelastung des Gesundheitssystems kurz bevorsteht“, zu appellieren.
Aus Sicht von Velázquez hätten sich das Bundesgesundheitsministerium und die Mitglieder der Arbeitsgruppe von SPD, Grünen und FDP „ideologisch fest auf die allgemeine Impfpflicht eingeschossen“. Dabei habe es in der AG keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gegeben, ob auch mildere Mittel zur Eindämmung der Pandemie infrage kämen.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 24.10.2025 aktualisiert, um die Jahreszahlen für die Vorbereitung und versuchte Einführung einer COVID-19-Impfpflicht zu korrigieren.
Das Fachgebiet von Maurice Forgeng beinhaltet Themen rund um die Energiewende. Er hat sich im Bereich der erneuerbaren Energien und Klima spezialisiert und verfügt über einen Hintergrund im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik.

Aktuelle Artikel des Autors

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.