BVB-Attentäter wollte angeblich Geld mit Wetten auf fallende Kurse verdienen

Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus am 11. April soll der Beschuldigte laut Bundesanwaltschaft mit insgesamt drei verschiedenen Verbriefungen auf einen Kursverfall der BVB-Aktie gesetzt haben. Sein Gewinn wäre umso höher gewesen, je weiter die Aktie gefallen wäre.
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SymbolbildFoto: Alex Grimm/Bongarts/Getty Images
Epoch Times21. April 2017

Der mutmaßliche BVB-Attentäter soll nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft mit sogenannten Put-Optionsscheinen auf einen Wertverfall der Aktie des Fußballklubs spekuliert haben.

Optionsscheine sind Wertpapiere, mit denen Anleger von der Kursbewegung eines Basiswerts, wie etwa einer Aktie oder eines Rohstoffs, profitieren können – und zwar mit einer Hebelwirkung. Diese entsteht vor allem durch den im Vergleich zu einem Direktinvestment deutlich geringeren Kapitaleinsatz.

Optionsscheine sind sogenannte verbriefte Optionen. Durch die Verbriefung werden Optionen, also bedingte Termingeschäfte, als Wertpapiere gestaltet. Sie sind somit auch außerhalb von Terminbörsen handelbar und stehen damit auch Privatanlegern offen. Für den Handel mit herkömmlichen Optionen ist hingegen der Zugang zu Terminbörsen nötig, den normalerweise nur institutionelle Investoren haben.

Je nachdem ob Anleger auf steigende oder fallende Kurse setzen beziehungsweise einen Basiswert zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen oder verkaufen möchten, wird von Call- oder Put-Optionsscheinen gesprochen. Mit Put-Optionsscheinen erwirbt der Käufer das Recht, nicht aber die Pflicht, den Basiswert in einem bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem vorher festgelegten Preis zu verkaufen.

Im Gegenzug ist der Verkäufer dieses Optionsscheins verpflichtet, den Wert zu dem festgesetzten Preis auch zu kaufen – unabhängig davon, wie hoch der Kurs zu diesem Zeitpunkt liegt. Dafür zahlt ihm der Käufer vorab eine Prämie.

Der Käufer eines Put-Optionsscheins rechnet also damit, dass die Kurse seines Basiswerts fallen, denn nur dann kann er mit seinem Wertpapier Geld verdienen. Deshalb sollte er sein Verkaufsrecht auch nur solange in Anspruch nehmen, wie er den Basiswert über seinen Optionsschein teurer verkaufen kann als über die Börse. Andernfalls hat er die Möglichkeit, auf den Verkauf zu verzichten.

Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus am 11. April soll der Beschuldigte laut Bundesanwaltschaft mit insgesamt drei verschiedenen Verbriefungen auf einen Kursverfall der BVB-Aktie gesetzt haben. Sein Gewinn wäre umso höher gewesen, je weiter die Aktie gefallen wäre.

Der Wert der BVB-Aktie sank seit dem Anschlag tatsächlich um 5,5 Prozent: von 5,67 Euro zu Handelsbeginn am Tag des Anschlags am 11. April auf 5,36 Euro bis zum Handelsschluss am Donnerstag. (afp)



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