BVG verkündet heute Entscheidung zum europäischen Einheitspatent

Ein einziger Antrag statt viel Aufwand und Ärger in jedem einzelnen Land - das europäische Einheitspatent soll Erfindern das Leben leichter machen. Wegen Deutschland liegt das Projekt allerdings seit drei Jahren auf Eis. Gibt Karlsruhe jetzt grünes Licht?
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Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden, wie es mit dem Neutralitätsgebot und Kanzlerin Merkel steht.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times20. März 2020

Das europäische Einheitspatent soll Unternehmen Zeit und Geld sparen – aber das System kann nicht starten, weil aus Deutschland seit drei Jahren die Zustimmung fehlt.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze wegen einer anhängigen Beschwerde nicht auszufertigen. Nun haben die Karlsruher Richter darüber entschieden. Der Beschluss soll heute veröffentlicht werden. (Az. 2 BvR 739/17)

Patentregistrierung in jedem einzelnen Land extra

Schon heute kann ein Unternehmen seine Erfindung mit einem nationalen oder einem europäischen Patent schützen. Europäische Anmeldungen prüft zentral das Europäische Patentamt (EPA) in München. Allerdings müssen die erteilten Patente anschließend in jedem Land, in dem sie gelten sollen, einzeln für gültig erklärt und aufrechterhalten werden. Laut EPA kann das ein sehr komplexer Prozess sein – der Unternehmen unter Umständen auch sehr viel Geld kostet.

Mit dem Einheitspatent soll es einfacher gehen. Die Idee ist, dass jeder Inhaber eines europäischen Patents zentral einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen kann. Damit soll das Patent auf einen Schlag in allen teilnehmenden Staaten gelten.

Neues Patentgericht nötig

Das System kann aber erst starten, wenn auch das vorgesehene Einheitliche Patentgericht (EPG) eingerichtet ist. Dieses neue internationale Gericht soll über die Gültigkeit oder Verletzung von Einheitspatenten oder europäischen Patenten entscheiden. Bisher sind dafür die nationalen Gerichte und Behörden zuständig.

Die Verfassungsbeschwerde, die ein Rechtsanwalt 2017 eingelegt hat, richtet sich gegen dieses Gericht. Es verstoße gegen Unionsrecht. Eine Übertragung deutscher Hoheitsrechte sei deshalb nicht möglich.

Im Moment geht man beim Europäischen Patentamt davon aus, dass das Einheitspatent voraussichtlich Ende 2020 starten kann. Ohne Deutschland ginge das nicht. Die drei Länder mit den meisten europäischen Patenten müssen zwingend ihre Zustimmung erteilen. (dpa)



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