BVMW zu geplantem Soli-Gesetz: „Sollte die Groko an Verfassungsbruch festhalten, werden wir Verfassungsbeschwerde einlegen“

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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times23. Oktober 2019

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) will beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlages klagen.

Sollte die GroKo an dem geplanten Verfassungsbruch festhalten, werden wir unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe einlegen“, sagte BVMW-Präsident Mario Ohoven dem „Handelsblatt“.

Warnung an die Abgeordneten

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Bundestag beraten. „Alle Bundestagsabgeordneten sollten sich unsere Verfassungsbeschwerde genau anschauen, damit sie bei der Abstimmung über das Soli-Gesetz der GroKo nicht sehenden Auges einen Verfassungsbruch begehen“, sagte Ohoven.

Der Beschwerdeschriftsatz für den BVMW und ein nahestehendes Unternehmen wurde von den Rechtsprofessoren Oliver Fehrenbacher (Universität Konstanz) und Georg Jochum (Zeppelin-Universität Friedrichshafen) verfasst.

Darin monieren sie, dass Scholz den Soli nicht für alle abschafft. Sie argumentieren, dass mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 auch „der Finanzierungszweck entfallen“ wird.

„Die derzeit praktizierte dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags verstößt gegen den Charakter der Ergänzungsabgabe als Instrument zur Finanzierung unerwarteter Kosten, da solche in der aktuellen haushaltspolitischen Situation nicht mehr gegeben seien“, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Mittelbedarf nicht begründbar

Darin wird auch auf die hohen Steuereinnahmen und den niedrigen Schuldenstand verwiesen. „Im Rahmen einer Gesamtschau dieser Aspekte ist ein zusätzlicher Mittelbedarf ausschließlich des Bundes nicht mehr begründbar.“

Zudem beklagt der BVMW eine Ungleichbehandlung, da der Soli bei der Einkommensteuer für viele wegfällt, bei Kapitalgesellschaften aber erhalten bleiben soll.

Solche Differenzierungen bedürften stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind, heißt es in dem Schriftsatz. Dies sei aber bei dem Soli-Gesetz nicht der Fall.

„Die Beschwerdeführenden erhalten nur deswegen keine Befreiung vom Solidaritätszuschlag, weil sie Kapitalgesellschaften sind“, wird kritisiert. Der BVMW fordert wie auch andere Wirtschaftsverbände die vollständige Soli-Abschaffung für alle ab dem 1. Januar 2020. (dts)



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