CDU konkretisiert Forderung nach Verbot der religiösen Kinder-Ehe

"Wir müssen Minderjährige vor dem Druck bewahren, der durch solche kultischen Handlungen auf sie ausgeübt wird", so der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings.
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Nachgestellte Hochzeit zwischen einem Kind und einem 47-Jährigen. Initiiert von Amnesty International.Foto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times3. November 2016

Um gegen Kinderehen wirksamer vorgehen zu können, will die CDU die 2009 eingeführte Liberalisierung bei der religiösen Eheschließung ohne vorherige staatliche Heirat in Teilen zurücknehmen.

„Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar Kindern geschlossen werden soll, so kann man nicht erwarten, dass Minderjährige immer den Unterschied zwischen einer gültigen staatlichen Ehe und diesem Ritual begreifen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings (CDU), der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

„Wir müssen Minderjährige vor dem Druck bewahren, der durch solche kultischen Handlungen auf sie ausgeübt wird“, sagte der CDU-Politiker.

Das Innenministerium bereitet nach Informationen der Zeitung eine Gesetzesnovelle vor, wonach derjenige mit einem Ordnungsgeld belegt werden soll, der „religiöse Feierlichkeiten einer Eheschließung mit Beteiligung eines Minderjährigen vornimmt, ohne dass zuvor die Eheschließenden vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander führen zu wollen“.

Derartige Verstöße können mit bis zu tausend Euro Geldbuße belegt werden. Die Formulierung richtet sich insbesondere gegen Imame, die die muslimische Kinderehe in Deutschland ermöglichen. 16- bis 18-Jährige dürfen staatlich nur heiraten, wenn einer von ihnen volljährig und das Familiengericht einverstanden ist. (dts)



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