CDU lehnt Nahles‘ Vorstoß ab, bei jungen Hartz-IV-Empfängern auf Sanktionen zu verzichten

„Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, sagte Nahles – doch bei jungen Hartz-IV-Empfängern auf Sanktionen zu verzichten komme nicht in Frage, erklärt die Union im Bundestag. Denn es gehören nun auch mal Pflichten dazu.
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Andrea Nahles.Foto: OMER MESSINGER/AFP/Getty Images
Epoch Times18. August 2018

Die Union lehnt die Forderung der SPD-Chefin Andrea Nahles ab, bei jungen Hartz-IV-Empfängern auf Sanktionen zu verzichten. Dies komme nicht in Frage, sagte der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Zur Unterstützung durch Hartz IV gehören eben auch Mitwirkungspflichten mit dem Ziel, wieder Arbeit zu finden.“

Das sei gerade bei jungen Arbeitslosen wichtig. „Eine Mitwirkungspflicht steht jedoch nur auf dem Papier, wenn es keine Möglichkeit gibt, bei Verweigerung auch Leistungen zu kürzen.“

Junge Hartz-IV-Empfänger können bei Verstößen gegen die geltenden Regeln härter bestraft werden als ältere. Schon beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, kann ihnen die gesamte Leistung gesperrt werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits im Frühjahr angekündigt, einzelne Bestimmungen zu prüfen.

Nahles wollte Sanktionen abschaffen und die Arbeitslosenversicherung verändern

„Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden“, sagte Nahles den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Zwar sei nicht alles abzulehnen, was den Namen Hartz trage. „Aber wir müssen grundlegende Fragen stellen. Wie wirken denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren? Kontraproduktiv! Die melden sich nie wieder im Jobcenter, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Ergebnis sind ungelernte junge Erwachsene, die wir nicht mehr erreichen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) macht sich schon länger dafür stark, junge Hartz-IV-Empfänger bei Verstößen gegen die geltenden Regeln zumindest nicht härter zu bestrafen als ältere. Er hatte bereits im Frühjahr angekündigt, einzelne Bestimmungen zu prüfen.

Rund drei Viertel der Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Die Regeln sehen vor, dass jungen Leuten bis 25 Jahren schon beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, die gesamte Leistung gesperrt werden kann.

Nahles wünscht sich darüber hinaus weitere Korrekturen. „Ich bin zum Beispiel dafür, den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung zu verbreitern und zu verlängern“, sagte die SPD-Chefin.

Es kann auch nicht sein, dass Familien mit Kindern dauerhaft auf Grundsicherung angewiesen sind. All das diskutieren wir.“

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I), das anders als Hartz IV aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, war im Zuge der Arbeitsmarktreformen deutlich gekürzt worden. Heute gilt: Nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr gibt es 6 Monate ALG I, nach zwei Jahren 12 Monate. Ab einem Alter von 50 Jahren können Erwerbslose bei längeren Beschäftigungszeiten 15, 18 oder maximal 24 Monate (ab 58 Jahren) ALG I erhalten. Es beträgt 60 Prozent des im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdienten Nettogehalts. Mit einem Kind sind es 67 Prozent.

Auf die Forderung des nordrhein-westfälischen SPD-Landesverbands, Hartz IV komplett abzuschaffen, reagierte Nahles zurückhaltend. Der Beitrag „fließt ein in die Debatten, die wir jetzt führen“, sagte sie. „Das Thema, das die SPD aktuell anpackt, ist die Rente. Wir wollen, dass niemand Angst vor Altersarmut haben muss.“ (dpa)

Nahles hatte den Funke-Zeitungen gesagt: „Wie wirken denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren? Kontraproduktiv! Die melden sich nie wieder im Jobcenter, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Ergebnis sind ungelernte junge Erwachsene, die wir nicht mehr erreichen.“ (dpa)



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