CDU-Sozialexperte hält Finanzierung der Grundrente für nicht realisierbar

Nach der Krise müsse die große Koalition die Finanzierung der Grundrente noch einmal prüfen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß.
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Rentner bei der Finanzplanung.Foto: iStock
Epoch Times10. April 2020

Der CDU-Sozialexperte Peter Weiß hat angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 in Frage gestellt. Die Bundesregierung habe zur Bewältigung der Corona-Krise „einen riesigen Schuldenberg angehäuft“, sagte Weiß in einem Interview für die neue Ausgabe des Magazins „Focus“. Deshalb sei die Finanzierung der Grundrente in der bislang geplanten Form nicht realisierbar.

Nach der Krise müsse die große Koalition die Finanzierung der Grundrente noch einmal prüfen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch der Zeitplan für das Inkrafttreten der Grundrente müsse überdacht werden. Nicht alle Einzelpunkte könnten gleichzeitig umgesetzt werden.

In der Führungsebene der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach Informationen des Magazins bereits mit einer Verschiebung der Grundrente um ein halbes Jahr gerechnet. Grund sei der hohe Aufwand, die Systeme entsprechend umzustellen, heiße es in DRV-Kreisen.

Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) hatte bereits vor mehr als zwei Wochen verlangt, die Grundrente wegen der Corona-Krise vorerst auf Eis zu legen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte jedoch kürzlich, dass er an dem Ziel der Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 festhalte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bezieher niedriger Einkommen zusätzliche Leistungen aus der Rentenversicherung bekommen, wenn sie mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können.

Bundesrat fordert Korrekturen

Der Bundesrat hat zuvor Korrekturen an den Regierungsplänen für die Grundrente gefordert. Die Länderkammer sprachen sich in einer  Stellungnahme unter anderem für eine Nachbesserungen zugunsten von Neurentnern aus.

Zugleich warnte der Bundesrat vor Mehrbelastungen für die Rentenkassen und drängte auf ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes.

Der nach langem Streit in der Koalition vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Grundrente sieht zusätzliche Leistungen für Bezieher niedriger Einkommen vor, wenn diese mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können, für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre.

Weitere Einkommen, etwa Betriebsrenten oder Bezüge des Partners, sollen auf Grundlage einer automatisierten Einkommensprüfung angerechnet werden.



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