CDU und SPD in Sachsen-Anhalt bereiten Mitgliederbefragungen zum Vertragsentwurf vor

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Die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt sitzen auf ihren Plätzen. Diese Woche wollen sich CDU, SPD und FDP auf einen gemeinsamen Entwurf für einen Koalitionsvertrag einigen.Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times11. August 2021

Nach der Grundsatzeinigung auf eine Dreierkoalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt beginnen die Parteien in diesen Tagen mit ihren Mitgliederbeteiligungen. Nach Angaben von CDU und SPD in Magdeburg laufen bei ihnen inzwischen die Vorbereitungen für Basisbefragungen. Bei der SPD werden die Stimmen demnach am 4. September ausgezählt, bei der CDU kurz darauf am 9. September.

Bei der FDP ist keine Mitgliederbefragung vorgesehen. Dafür wird ein außerordentlicher Parteitag am 10. September über die Annahme des Koalitionsvertrags entscheiden, dessen Entwurf die Parteien am Mittwoch auch im Internet veröffentlichten. In Sachsen-Anhalt war vor rund zwei Monaten ein neuer Landtag gewählt worden, die CDU von Ministerpräsident Reiner Haseloff wurde stärkste Kraft.

Milliardenschwerer Corona-Aufbaufonds und Giganetzzugang für alle Schulen

Nach einer mehrwöchigen Sondierungsphase begannen die Spitzen von CDU, SPD und FDP vor rund drei Wochen Verhandlungen über ein Bündnis, die am Montag erfolgreich endeten. Bislang regiert die CDU in Sachsen-Anhalt noch mit Grünen und SPD. Laut Planung der drei Parteien soll die Regierungsbildung bis Mitte September beendet sein. Stimmen Parteimitglieder und -gremien zu, könnte Haseloff am 16. September im Landtag wiedergewählt werden.

Am Mittwoch veröffentlichten die Parteien nun den Entwurf ihres Vertrags. Ein Überblick über zentrale Punkte:

Corona-Aufbaufonds

Die künftige Landesregierung will bereits in diesem Jahr einen Sonderfonds zur Bewältigung der Coronakrise und für einen Neustart der Wirtschaft nach der Pandemie auflegen. Dieser soll bis zu anderthalb Milliarden Euro enthalten, könnte bei Bedarf aber weiter aufgestockt werden. Damit sollen unter anderem Hilfen für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel finanziert werden – etwa durch Belebung von Innenstädten. Auch Krankenhäuser sollen mit dem Geld krisenfester aufgestellt werden.

Wirtschaftlicher Strukturwandel

Über den Corona-Aufbaufonds hinaus legt der Koalitionsvertrag einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bewältigung eines wirtschaftlichen Strukturwandels. Das vom Kohleausstieg betroffene mitteldeutsche Braunkohlerevier soll zu einer „Modellregion“ für neue Wirtschaftszweige und Lebensweisen umgestaltet werden. Die dafür vom Bund zugesagte Förderung soll etwa zur Ansiedlung von Firmen aus Bereichen wie Cybersicherheit und Biotechnologie und für Investitionen in Schulen genutzt werden.

Digitalisierung

Die neue Landesregierung will ein landesweites flächendeckendes Gigabit-Glasfasernetz schaffen, wofür auch Geld aus dem Corona-Sonderfonds eingesetzt wird. Parallel dazu sollen Lücken im Mobilfunknetz geschlossen werden. Alle Schulen sollen bis Ende kommenden Jahres „betriebsbereit“ an ein Glasfasernetz angeschlossen sein. Zudem sollen digitale Lernmodelle entwickelt werden.

Tariftreuegesetz und Vergaberegeln

Bis Mitte kommenden Jahres wollen die Koalitionspartner ein Tariftreuegesetz verabschieden, demzufolge alle im Auftrag des Landes tätigen Unternehmen einem „repräsentativen Tarifvertrag“ für ihre Beschäftigten oder einer entsprechenden anderen Regelung unterliegen müssen. Parallel sollen die Vergaberegeln vereinfacht und etwa so verändert werden, dass Ausschreibungen bei kleineren Aufträgen rechtskonform gezielter auf örtliche und regionale Unternehmen zugeschnitten werden können.

Entbürokratisierung für Unternehmen

Sachsen-Anhalt soll nach dem Willen der Parteien zum „mittelstandsfreundlichsten Bundesland“ werden. Dafür sollen etwa Statistik- und Informationspflichten für Firmen abgebaut und Genehmigungsverfahren durch eine stärkere digitale Vernetzung der Verwaltung beschleunigt werden. So soll unter anderem ein einheitliches Nutzerkonto für Unternehmen zur Bündelung möglichst vieler Verwaltungsvorgaben geschaffen werden.

Kohleausstieg mit Sonderoption

Die neue Landesregierung bekennt sich grundsätzlich zum Kohleausstieg bis 2038. Allerdings macht sie eine Einschränkung: Sollte eine „sichere und kostengünstige Energieversorgung“ im Zuge einer fortschreitenden Energiewende nicht gewährleistet sein, will sie auf bundespolitischer Ebene künftig auf „eine Anpassung des Kohleausstiegsgesetzes“ hinwirken. (afp)



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