Christian Lindner fordert Regierung auf, die Datenschutzverordnug abzuschwächen – Klage gegen NetzDG

FDP-Chef Lindner fordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Datenschutzgrundverordnung abzuschwächen: "Wir Deutsche sind die einzigen, die die Grundverordnung auf Punkt und Komma umsetzen. Andere europäische Partner nutzen Öffnungsklauseln zum Bürokratieabbau".
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DSGVO – Die Datenschutzgrundverordnung der EU sorgt für viel Unsicherheit in der Wirtschaft.Foto: iStock
Epoch Times10. Juni 2018

FDP-Chef Christian Lindner hat die Bundesregierung aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Belastungen für Unternehmen und Vereine durch die neue europäische Datenschutzverordnung zu verringern.

„Wir Deutsche sind die einzigen, die die Grundverordnung auf Punkt und Komma umsetzen. Andere europäische Partner nutzen Öffnungsklauseln zum Bürokratieabbau“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nationale Öffnungsklauseln sollten auch hierzulande in Anspruch genommen werden, um etwa „bürokratische Belastungen wie Datenschutzbeauftragte in Betrieben ab zehn Mitarbeitern von unserem Mittelstand abzuwenden.“

Der Vorsitzende der Freien Demokraten forderte auch eine Änderung der Zivilprozessordnung. Eine „Abmahn-Industrie“ dürfe nicht Geld verdienen mit dem Vorwurf, Vereine speicherten Daten nicht richtig.

„Ich wünsche mir mehr politischen Biss bei den Silicon-Valley-Plattform-Monopolisten wie Facebook“, so Lindner.

Wir müssen aber verhindern, dass unsere Betriebe und Vereine bürokratisch gefesselt werden.“

Die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai in Kraft getreten. Dahinter verbirgt sich die Vereinheitlichung der Datenschutzregeln aller 28 Mitgliedsstaaten. Die Nutzung vieler persönlicher Daten bedarf seither einer vorherigen expliziten Einwilligung. Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen. Bei Verstößen drohen drastische Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Klage gegen NetzDG

Zwei FDP-Politiker wollen am Montag vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einreichen.

„Das Gesetz führt zu einer Zensur in ihrer schlimmsten Form: Selbstzensur im Kopf und Fremdzensur durch private Unternehmen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Der andere Kläger, der Abgeordnete Jimmy Schulz, sagte:

Der liberale Rechtsstaat darf die Entscheidung, was Recht und was Unrecht ist, nicht der Interpretation privater Unternehmen überlassen.“



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