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Im Krankenhaus infiziert

Corona-Patientin auf behördliche Anweisung in Senioren-WG zurückgebracht

Was eine 83-Jährige und ihre Angehörigen erlebten.

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Seniorin (Symbolbild).

Foto: iStock

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Lesedauer: 2 Min.

Eine 83-jährige Seniorin, demenzkrank, wurde zwei Wochen vor Weihnachten mit einer akuten Hauterkrankung ins Krankenhaus gebracht, wie der „Nordkurier“ berichtet.
„Sie hatte wahnsinnig schlimmen Juckreiz und kratzte sich am ganzen Körper blutig”, sagte der Sohn der Frau, ein langjähriger Lehrer, gegenüber der Zeitung. Die Familie hatte eine langwierige Behandlung erwartet, da sie bereits Erfahrung damit hatten. Doch diesmal kehrte die alte Dame rasch wieder vom Krankenhaus in ihre Senioren-WG zurück.

Im Krankenhaus mit Corona infiziert

Am 29. Dezember wurde die Seniorin vom ärztlichen Wochenendbereitschaftsdienst mit verschlimmerten Beschwerden ins Krankenhaus eingeliefert, sagte die Schwiegertochter der Frau. Wie die Familie später erfuhr, hatte sich die 83-Jährige während des zweiten Klinikaufenthalts mit Corona infiziert. Sie musste auf der Intensivstation beatmet werden.
Ihr Sohn habe sie weder besuchen dürfen, noch habe er telefonisch Auskünfte bekommen, obwohl er ihr gesetzlicher Vertreter sei. Dann sei sie trotz Corona wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden: „Obwohl meine Mutter schlimmen Husten hatte und ihr Hautekzem alles andere als besser geworden war, wurde sie abermals in ihre WG zurückgeschickt”, schilderte der Sohn die Geschichte seiner Mutter.

Behördlicher Hintergrund: Überlastung

Wie der „Nordkurier” nach Angaben des Sohnes berichtet, habe das Krankenhaus im Sinne eines Bescheids des Gesundheitsministeriums vom 21. Dezember gehandelt. Ein dem Sohn vorliegendes behördliches Papier aus der brandenburgischen Hauptstadt Potsdam beinhaltet, „die verpflichtende Aufnahme von infektiösen Patienten in Einrichtungen der Pflege“.
Laut dem Papier sei der Pflegedienst verpflichtet, an COVID-19 erkrankte Patienten mit und ohne Symptome aufzunehmen, wobei die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Krankenhäuser bindend sei.
Begründet wurde das Vorgehen mit der Überlastung des Gesundheitssystems und dem Infektionsschutzgesetz. Die zuständige Behörde habe alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Der Sohn kritisierte die Verlegung in die WG: „Dort leben weitere elf, zum Teil hochbetagte und kranke Menschen.” Seine Mutter sei psychisch in einem Ausnahmezustand, schreie nur noch um Hilfe und werde immer wieder in ihr Zimmer geschickt. Es sei ein Trauerspiel für alle Beteiligten. (sm)

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