Corona-Regeln: Verschärfte Beschlüsse treten in Kraft

Noch ist der Teil-Lockdown nicht zu Ende. Mindestens bis 20. Dezember müssen die Deutschen durchhalten, zum Teil gibt es sogar leichte Verschärfungen. Zudem sollen neue Regelungen bei den Schnelltests im Kampf gegen die Pandemie unterstützen.
Titelbild
Blick auf eine leere Restaurant-Terrasse während der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie am 29. Oktober 2020 in Leipzig, Deutschland.Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Epoch Times1. Dezember 2020

Strengere Kontaktbeschränkungen im Dezember, Lockerungen über Weihnachten – die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Corona-Regeln sind heute in den meisten Bundesländern in Kraft getreten.

Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben bis zum 20. Dezember zu

Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben damit geschlossen. Zusätzlich sind private Zusammenkünfte ab sofort auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Im November waren meist noch Treffen mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten erlaubt.

Zu den Dezember-Beschlüssen zählt unter anderem, dass der bereits geltende Teil-Lockdown bis 20. Dezember verlängert wird. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten betont.

Mit der Verlängerung der Maßnahmen soll eine Überbelastung der Krankenhäuser verhindert werden. „Die Zahl der Patienten steigt zwar noch, aber nicht mehr so stark wie noch vor zwei Wochen. Wenn das so bleibt, wäre die Entwicklung für die Kliniken beherrschbar“, sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gerald Gaß der der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag, 1. Dezember).

Man habe aktuell bundesweit knapp 40 Prozent mehr Patienten in den Intensivstationen, als es im Frühjahr waren, sagte Gaß. „Die zweite Pandemie-Welle trifft die Kliniken schon härter. Es gibt zur Zeit auch mehr Patienten auf den normalen Stationen. Das liegt daran, dass es durch Fortschritte in den Therapien gelingt, eine Reihe von Corona-Patienten davor zu bewahren, dass sie auf die Intensivstation kommen und beatmet werden müssen. Insgesamt ist die Belastung der Krankenhäuser sehr hoch.“

Schnelltests ab dem 2. Dezember im Einsatz

Im Kampf gegen die Pandemie können künftig mehr Schnelltests zum Einsatz kommen – in Pflegeheimen, Kliniken und nach Infektionsfällen etwa auch in Schulen. Das sieht eine neue Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die an diesem Mittwoch in Kraft treten soll. Auch im Rettungsdienst und in Tageskliniken werden Schnelltests nun möglich. Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sind dagegen Corona-Tests nach der Einreise bald nicht mehr kostenlos – diese Möglichkeit soll am 15. Dezember enden, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Ministerium erfuhr.

Schnelltests sind inzwischen in größeren Mengen verfügbar. Dabei müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Diese Antigen-Tests gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Sie müssen durch medizinisch geschultes Personal abgenommen werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Die ab Dienstag geltenden Regelungen werden für die Tage um Weihnachten leicht gelockert. Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können.

Mit negativem Test können Schüler Quarantäne beenden

Wie schon im November sollen Schulen und Kitas weiterhin offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der siebten Klasse – abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

Auch die maximale Kundenzahl in großen Läden ist seit dem 1. Dezember stärker begrenzt. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Einige Länder können von den Regeln abweichen. So hat Berlin beispielsweise angekündigt, dass auch über die Feiertage nur fünf Personen zusammenkommen dürfen. Schleswig-Holstein hält dagegen auch vor Weihnachten an seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest. (dpa/sza)



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