COVID-19 laut Bundeswehr „nicht mehr meldepflichtig“ – Widersprüche im Faktencheck

Die Bundeswehr hat ihr COVID-Dashboard eingestampft. Das wirft viele Fragen auf. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Kommando Sanitätsdienst in Widersprüche verstrickt.
Die Bundeswehr hat ihre Corona-Datenerhebung aufgegeben.
Aktuelle Daten? Fehlanzeige. Die Bundeswehr hat ihre Corona-Datenerhebung aufgegeben.Foto: iStock
Von 16. Mai 2023

Der Wirbel um die Corona-Daten der Bundeswehr reißt nicht ab. Mit Ablauf des 6. April 2023 wurde die Datenerhebung über das COVID-Dashboard bei der Bundeswehr eingestellt, „nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Erkrankung inzwischen nicht mehr meldepflichtig ist und keine Erhebungen mehr über oder Tests auf den Covid-Erreger stattfinden“. Das geht aus einer Anfrage der Epoch Times hervor, die das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr beantwortete.

Diese Aussage sorgte zunächst in der Redaktion der Epoch Times für Verwirrung. Denn von einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das COVID-19 als meldepflichtige Krankheit in § 6 auflistet, war nichts bekannt. Auch in dem im Internet veröffentlichen Gesetzeswortlaut ist unter § 6 Absatz 1 Nr. 1t weiterhin COVID-19 zu finden. Dass dies so korrekt ist, bestätigte auch das Robert Koch-Institut (RKI) auf eine kurzerhand gestellte Presseanfrage.

„COVID-19 ist weiterhin meldepflichtig“, teilte die RKI-Pressesprecherin mit. Gleichzeitig verwies sie auf die Erfassung der Corona-Testzahlen, die nach wie vor an das RKI gemeldet und sowohl in wöchentlichen Lageberichten als auch im „Pandemieradar“ festgehalten werden.

Behauptung: „Die Bundeswehr hat keine Statistiken zu Immunisierungen erhoben“

Aber es gibt noch weitere Unstimmigkeiten. Wie bereits berichtet, liegen Epoch Times exklusiv interne Corona-Daten der Bundeswehr vor, die als Verschlusssache eingestuft wurden.

Zuvor hatte die Epoch Times am 24. April eine umfangreiche Anfrage an das Kommando Sanitätsdienst gestellt, die am 3. Mai beantwortet wurde. Ein Abgleich der Redaktion mit den internen Grafiken und Daten der Bundeswehr brachte Widersprüche ans Licht.

Unter anderem lautete eine Frage, ob eine Statistik geführt wurde, mit der Infektionen nach einer verabreichten COVID-Impfung und der zeitliche Abstand dazwischen erfasst wurden.

Das Kommando Sanitätsdienst teilte hierzu mit, dass die Bundeswehr „keine Statistiken zu Immunisierungen erhoben“ habe. Somit könne „die Frage, nach wie vielen Tagen sich nach den jeweiligen Impfungen mit dem jeweiligen Impfstoff (BioNTech, Moderna, Jansen, Astra, oder ‚genesen‘) die Soldatinnen und Soldaten mit dem Virus infiziert haben, nicht beantwortet werden“.

Mit Blick auf die vorliegenden internen Daten sorgte dies für Kopfschütteln in der Redaktion. Denn eine interne Grafik zeigt die „Infektionen nach erfolgter Impfung/Genesung innerhalb der Bundeswehr“, wobei die unterschiedlichen Farben für unterschiedliche Vakzine stehen. Dabei galten 1,2 Prozent als „genesen“. Leider lassen sich aus dem Diagramm keine konkreten Fallzahlen ersehen. Klar ist aber, dass es eine derartige Datenerhebung gab.

Anteil nach Impfstoffen. Foto: anonym

Die Anfrage, ob die Militärangehörigen nach den jeweiligen Impfungen (1., 2., 3., …)  statistisch besser und länger geschützt waren als bei einer durchgemachten Infektion, beantwortete das Kommando Sanitätsdienst pauschal:

Eine Aussage zur Frage, ob ein Schutz vor einer Erkrankung nachweislich nach einer Impfung als besser bewertet wird als nach einer Genesung kann nicht getroffen werden.“

Aus juristischer Sicht ist diese Aussage gravierend. Denn damit bleibt die Frage nach der Wirksamkeit der COVID-Impfstoffe komplett offen.

Mehr COVID-Fälle nach Impfungen als je zuvor

Ein Blick in die umfangreichen Bundeswehrdaten zeigt weiter, dass laut COVID-Dashboard bis zum 30. November 2021 insgesamt 11.032 COVID-Fälle bei der Bundeswehr registriert worden waren. Knapp eine Woche zuvor, am 24. November 2021, war die COVID-Impfung als verpflichtende Impfung in die Basisimpfung für Soldaten aufgenommen worden.

Bildschirmfoto des COVID-Dashboards der Bundeswehr.

Bildschirmfoto des COVID-Dashboards der Bundeswehr. Foto: anonym

Binnen folgender 1,5 Jahren bis zum 17. März 2023 war die Anzahl der COVID-Fälle sodann auf 114.360 unter den rund 183.000 aktiven Soldaten gestiegen.

Bildschirmfoto des COVID-Dashboards der Bundeswehr.

Bildschirmfoto des COVID-Dashboards der Bundeswehr. Foto: anonym

Das sind über 100.000 Fälle mehr als kurz nach Einführung der Duldungspflicht. Das heißt auch, nach Impfbeginn gab es – bezogen auf etwa den gleichen Zeitraum – zehnmal mehr Fälle als vorher.

Wie aus der nachfolgenden Grafik, die ebenfalls als vertraulich unter Verschluss bleiben sollte, ersichtlich wird, stiegt die Anzahl der Bundeswehrangehörigen mit COVID-Booster im Zuge der Einführung der Duldungspflicht seit November 2021 innerhalb von zwei Monaten auf 75 Prozent an. 97 Prozent hatten eine erste und 95 Prozent eine zweite COVID-Impfung erhalten.

Anteil Geimpfter bei der Bundeswehr. Foto: anonym

In der Antwort des Kommando Sanitätsdienst vom 3. Mai 2023 hieß es: „Stand heute verfügen 94 Prozent der Soldatinnen und Soldaten über einen vollständigen Impfschutz gegen Covid-19.“ Auf der Website der Bundeswehr heißt es (Stand 16. Mai 2023) dazu: „Für alle militärischen Angehörigen der Bundeswehr besteht eine Duldungspflicht für Basis-Impfungen. Die Impfung gegen COVID 19 inklusive der Auffrischung (‚Booster‘) wurde im November 2021 in das Basis-Impfschema aufgenommen. Damit ist die Impfung auch für Personen verpflichtend, die sich in einer Reservedienstleistung befinden.“

Wie Epoch Times berichtete, traten bis zum 2. Mai 2022 insgesamt 47 schwerwiegende Impfnebenwirkungen mit Myokarditiden und Thrombosen und ein Todesfall im Zusammenhang mit einer Impfung sowie weitere drei Todesfälle nach Beginn der Impfkampagne auf.

Im Jahr 2020, in dem die Pandemie ausgerufen worden war, wurde hingegen – ganz ohne Impfstoffe – kein einziger Todesfall in der Bundeswehr registriert.

Bundeswehr verlässt sich auf PEI und RKI

Mit Beschluss vom 7. Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Dienstherr der Soldaten verpflichtet sei, die Verhältnismäßigkeit der verpflichtenden Impfanordnung sowie die Impfsicherheit ständig zu prüfen. – Erst recht, da die Duldungspflicht in das Grundrecht der Soldaten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit eingreife und „weil die vorhandenen Impfstoffe auf einer für diesen Zweck noch nicht genutzten Technologie beruhen“ (Rn. 133 des Beschlusses).

Das Gericht hatte ferner angeführt, dass die Bundeswehr mit ihren Bundeswehrkrankenhäusern, wissenschaftlichen Instituten und Sanitätsakademie eine „ausreichende fachliche Expertise“ besitze, um die Gefahren von Krankheitserregern, die Effektivität von Impfstoffen und die Risiken von Impfnebenwirkungen einzuschätzen.

Wenn die Bundeswehr ihre Datenerhebung eingestellt hat, stellt sich damit die Frage, wie sie ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Streitkräften nachkommen will, die noch immer der Duldungspflicht bezüglich der COVID-Impfung unterliegen. Denn nach wie vor ist eine ständige Bewertung der Injektionen notwendig, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis der COVID-Impfstoffe abzuwägen.

Schon zuvor war bekannt geworden, dass die Bundeswehr sich lieber an den Daten und Aussagen von Robert Koch-Institut (RKI) sowie Paul-Ehrlich-Institut (PEI) orientiert, anstatt die Bewertung der COVID-Impfstoffe selbst einzuschätzen. Dabei hatte eine Zeugenanhörung am 8. Juni 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ergeben, dass eine massive Untererfassung von Nebenwirkungen der COVID-Impfung durch das PEI besteht.

Es bleibt abschließend die Frage, wie innerhalb der Bundeswehr der Nutzen eines Impfstoffs und damit die Voraussetzung für eine Duldungspflicht bewertet werden kann, wenn es keinerlei Daten darüber gibt, ob COVID-19 innerhalb der Kohorte der Soldaten überhaupt noch eine Rolle spielt.



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