Pflicht des Staates bei strafrechtlichen Fragen – CSU sieht Korrekturbedarf bei Gesetz gegen Hasskommentare

"Denn was strafrechtlich relevant ist, kann kein Unternehmen festlegen. Das ist Pflicht des Staates", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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Computer-Nutzerin auf FacebookFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. April 2017

Die CSU hat Korrekturbedarf an dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet angemeldet. „Es muss definiert werden, was eigentlich unter dem Begriff `offensichtlich rechtswidrige Inhalte` zu verstehen ist“, sagte die Vorsitzende des CSU-Netzrates, Dorothee Bär, dem „Handelsblatt“. Aktionismus helfe nicht weiter.

Betreiber von sozialen Netzwerken sollten vielmehr dazu verpflichtet werden, für alle Nutzer mit wenigen Klicks erreichbare Beschwerdestellen einzurichten, gemeldete Inhalte umgehend transparent und nachvollziehbar zu prüfen und schließlich anhand vom Gesetzgeber vorgegebener Kriterien über eine Löschung zu entscheiden.

„Denn was strafrechtlich relevant ist, kann kein Unternehmen festlegen. Das ist Pflicht des Staates“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Präzisierung der Bußgeldvorschriften begrüßte Bär ausdrücklich. Denn es sei weder der Meinungsfreiheit, noch der Wahrheitsfindung, noch dem Schutz einzelner Personen vor Beleidigungen gedient, „dass Plattformanbieter aus Angst vor extrem hohen Bußgeldern einfach alles löschen, was eventuell problematisch sein könnte“, sagte sie. „Proaktives, angstgesteuertes Löschen lehne ich entschieden ab.“ (dts)



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