CSU will künftig unter 14-Jährige für schwere Verbrechen bestrafen

Bisher sind unter 14-Jährige strafunmündig. Das soll sich laut der CSU ändern: Bei schweren Gewaltverbrechen solle die schwere der Tat entscheidend sein – "nicht eine starre Altersgrenze", heißt es aus der CSU.
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"Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze“, heißt es in einem Papier der CSU.Foto: bodnarchuk/iStock
Epoch Times5. Januar 2020

Die CSU im Bundestag tritt dafür ein, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern zu überprüfen. So sollen auch unter 14-Jährige künftig für schwere Verbrechen bestraft werden können.

„Wir müssen auch Täter unter 14 Jahren einzelfallgerecht sanktionieren können. Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze“.

Das zitiert die „Welt am Sonntag“ aus einem Beschlusspapier zur Inneren Sicherheit für die am Montag beginnende Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Kloster Seeon. Bisher sind unter 14-Jährige strafunmündig.

Strafrecht soll bei Heranwachsenden verschärft werden

Auch im Falle Heranwachsender will die CSU das Strafrecht verschärfen. Sie erinnert in dem Zusammenhang an den Tod eines Feuerwehrmannes in Augsburg vor wenigen Wochen, der Opfer einer Auseinandersetzung mit jungen Erwachsenen wurde.

Wir wollen deshalb eine klarstellende Regelung, wonach auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren regelmäßig Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist und nicht Jugendstrafrecht.“

Beleidigungen im Internet und Einschüchterung von Amtsträgern

Das Papier enthält darüber hinaus weitreichende Maßnahmen gegen Beleidigung im Internet. „Um unser Strafrecht digitalfest zu machen, sollen die Beleidigungsdelikte grundlegend umgestaltet und besonders strafwürdige Begehungsweisen deutlich härter bestraft werden“, heißt es in dem Papier.

Auch der Einschüchterung von Amtsträgern, wozu die CSU nicht nur Politiker, sondern auch etwa Polizisten und deren Familien zählt, will die Partei entgegenwirken. „Deshalb wollen wir einen neuen Straftatbestand einführen, der die Einschüchterung von Amtsträgern und ihren Familien unter Freiheitsstrafe stellt.“

Gegen Clan-Kriminalität und Darknet

Im Kampf gegen Clans will die CSU den Behörden mehr Befugnisse geben. Demnach soll es künftig einen Clan-Beauftragten beim Bundeskriminalamt geben, ebenso soll das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Clans aktiv werden können. Den Clans selbst will die CSU leichter Vermögenswerte nehmen können:

„Im Strafrecht wollen wir die vollständige und praxisnahe Beweislastumkehr einfügen, um Tätern kriminell erworbenes Vermögen noch einfacher entziehen zu können und dadurch die Vermögensabschöpfung noch effizienter zu gestalten.“

Kriminellen Machenschaften im Internet will die CSU zudem begegnen, indem „Licht ins Darknet“ gebracht werden soll. „Teledienstprovider müssen verpflichtet werden, Cybercrime-Vorfälle bei einer Zentralstelle wie dem Bundeskriminalamt zu melden. Wir brauchen außerdem eine konsequente Strafbarkeit des Betreibens krimineller Infrastrukturen im Internet und eine bessere Strafaufklärung.“ (dts/dpa)



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