Das Bankgeheimnis wurde abgeschafft – §30a „Schutz von Bankkunden“ gestrichen

Das Bankgeheimnis in Deutschland ist abgeschafft, der Paragraf "Schutz von Bankkunden" im StUmgBG wurde am 23. Juni 2017 gestrichen. Die Änderungen traten am 25. Juni in Kraft.
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Am 25. Juni 2017 wurde das Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft.Foto: Peter Steffen/Symbolbild/dpa
Von 29. Juni 2017

Seit dem 25. Juni 2017 gibt es in Deutschland kein Bankgeheimnis mehr. Am 23. Juni wurde im Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) in Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG der bisherige §30a gestrichen, der im ersten Absatz die Finanzbehörden dazu anhielt, „bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.“

Der § 30a („Schutz von Bankkunden“) wurde vollständig gestrichen. Die Änderungen gelten ab dem 25. Juni 2017.

Das es kein größeres Medienecho gab, könnte darin begründet sein, dass die Finanzbehörden bereits seit 2005 Zugriff auf die Bankkonten haben.

Die Aushöhlung des Bankgeheimnisses begann ab 2005, mit SPD-Finanzminister Hans Eichel. Darin wurde den Finanzbehörden das Recht erteilt, Bankdaten abzufragen. Es sollte nur in Ausnahmefällen angewendet werden – 2016 lag die offizielle Zahl der Abfragen bei 300.000, 2013 war es noch die Hälfte.

Damals schrieb der „Berliner Kurier“: „Ab 2006 erfolgt die Abfrage bei der Bank voll elektronisch. Darf der Finanzbeamte auch das Konto selbst einsehen? Ja. (…) Darf auch das Sozialamt , die Familienkasse, die Arbeitsagentur, de Bafög-Stelle bei der Bank mein Konto abfragen? Nein. Aber diese Stellen dürfen das Finanzamt bitten, ihnen die Daten zu überlassen…“

Die neue Fassung des Gesetzes kann hier eingesehen werden.

Das Bankgeheimnis wurde gestrichen. Foto: screenshot/buzer.de, 29. Juni 2017

Das Bankgeheimnis wurde gestrichen. Foto: Screenshot/buzer.de, 29. Juni 2017



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