Das Shoppen wird wieder möglich – aber das Essen im Restaurant bleibt tabu

Titelbild
Shoppen in Deutschland.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times15. April 2020

Die Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Deutschland auch in den nächsten Wochen stark einschränken. Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch, die Beschränkungen nur an einigen Stellen zu lockern. Viele der bisher geltenden Regeln werden verlängert.

Einzelhandel:

Geschäfte, die in den vergangenen Wochen geschlossen bleiben mussten, dürfen ihre Pforten wieder öffnen – wenn sie nicht größer als 800 Quadratmeter sind. Voraussetzung dafür sind „gute Konzepte“, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betont. So sollen etwa lange Warteschlangen auf der Straße vermieden werden. Auto- und Fahrradhandlungen sowie Buchläden können auch öffnen, wenn sie kleiner sind.

Schulen:

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen zügig wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai sollen dann vor allem auch die Schüler der Abschlussklassen wieder Unterricht erhalten, außerdem „qualifikationsrelevante“ Jahrgänge, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Auch für die letzten Grundschulklassen soll es Anfang Mai wieder losgehen.

Kitas:

Sie bleiben geschlossen, allerdings soll es mehr Möglichkeiten für eine „Notbetreuung“ geben, wenn die Eltern arbeiten müssen.

Atemmasken:

Einfache Alltagsmasken sollen in Geschäften und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soweit vorhanden getragen werden. Dies wird „dringend“ empfohlen, wie Merkel betont. Eine Pflicht dafür wird es aber nicht geben.

Friseure:

Sie können ab dem 4. Mai wieder öffnen, wenn sie Auflagen zur Hygiene und der Steuerung des Zutritts einhalten. Außerdem sollen Warteschlangen vermieden und persönliche Schutzausrüstung genutzt werden.

Kontaktbeschränkungen:

Sie bleiben bestehen. Die Menschen müssen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und dürfen sich dort nur alleine, mit einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Bekannten oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

Restaurants und Hotels: 

Sie müssen weiter geschlossen bleiben. Somit gibt es weiterhin nur die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung. Auch Hotels bleiben für touristische Übernachtungen tabu.

Religion:

Auch das Verbot, etwa in den Kirchen Gottesdienste abzuhalten, bleibt bestehen. Mit den Religionsgemeinschaften wollen die politisch Verantwortlichen aber das Gespräch suchen, um über den weiteren Umgang mit der Krise zu beraten.

Veranstaltungen:

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.

Grenzschließungen:

Die Kontrollen an den deutschen Grenzen werden bis zum 4. Mai verlängert. Betroffen ist der Reiseverkehr aus und nach Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und zur Schweiz. Zudem gilt die Beschränkung für Flugreisende aus Italien und Spanien.

Wer weder Bundesbürger ist noch als Ausländer dauerhaft in Deutschland lebt, darf seit Mitte März nur noch wegen eines „triftigen Grundes“ einreisen – etwa als Berufspendler. Zudem gilt für alle nach Deutschland Einreisenden eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion