Dehoga über Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes: „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“

Titelbild
Es ging um das gewerbsmäßige Verbreiten von Kinderpornografie.Foto: iStock/Wavebreakmedia
Epoch Times12. November 2020

Die Hauptgeschäftsführerin des Gastgewerbeverbandes Dehoga, Ingrid Hartges, hat geplante Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes kritisiert. Es fehlten Entschädigungsregelungen für betroffene Unternehmen, sagte Hartges der RTL/n-tv-Redaktion.

Das kann man so nicht machen. Ich habe da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“

Diese würden auch von anderen Experten geteilt, etwa dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. „Wenn der Gesetzgeber hier jetzt nicht kurzfristig korrigiert vor der zweiten und dritten Lesung am 18. November, sind Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert“, so Hartges.

Bei den Ergänzungen im Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes geht es unter anderem um vorgesehene Schließungen von Betrieben der Hotellerie und Gastronomie. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion